haben diese oder ähnliche Situationen aber zumindest billigend in Kauf genommen.
Kurzer Rechtsexkurs: Vorsätzlich handelt auch, wer eine Straftat zwar nicht direkt verwirklichen will, aber dennoch um die möglichen Folgen seines Verhaltens weiss und diese billigend in Kauf nimmt. In diesem Fall spricht das Recht vom sogenannten Eventualsvorsatz.
Ob das gut vor Gericht für die Straßenkleber ausgeht wage ich zu bezweiferln.