Ansicht umschalten
Avatar von The Great Mute
  • The Great Mute

mehr als 1000 Beiträge seit 24.12.2011

3G am Arbeitsplatz in Bayern (Halb-OT)

Ich habe mal eine ganz ernstgemeinte Frage -speziell an alle Foristen aus Bayern:

In Bayern sind momentan 587 Leute mit Covid19 auf der Intensivstation. Man muß also davon ausgehen daß sehr bald die "Ampelstufe Rot" erreicht werden wird.

Ab dann soll in Bayern 3G am Arbeitsplatz gelten.

Ich bin etwas ratlos - denn Arbeitgeber dürfen nicht nach dem Impfstatus fragen. Wer soll daher 3G am Arbeitsplatz überprüfen?

Weiß jemand wie das wirklich ganz konkret in de Praxis laufen soll? Ich habe mich jetzt tot-gegoogelt und konnte bisher nichts finden was diesen Widerspruch auflöst oder erklärt wie 3G am Arbeitsplatz kontrolliert werden soll.

Bewerten
- +
  • Avatar von MHD
    • MHD

    247 Beiträge seit 19.02.2000

    Antwort auf 3G am Arbeitsplatz in Bayern (Halb-OT) von The Great Mute.

    The Great Mute schrieb am 07.11.2021 10:16:

    Weiß jemand wie das wirklich ganz konkret in de Praxis laufen soll?

    Nach §4 Absatz 1 Corona-ArbSchV muss ein Arbeitgeber pro Woche mind. zwei kostenlose Tests für seine Mitarbeiter bereitstellen (Bußgeld für Arbeitgeber ganz allgemein bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz bis 30000 €).

    Hier in Baden-Württemberg besagt §18 Absatz 1 der CoronaVO, dass nicht immunisierte Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt verpflichtet sind, dieses Testangebot anzunehmen und den Testnachweis 4 Wochen aufzubewahren und auf Verlangen der Behörden vorzulegen (Bußgeld für Mitarbeiter bei Verstoß: 50-500 €, typisch 100 €). Was sagt denn der entsprechende Paragraph der bayrischen Corona-Verordnung, in dem allgemein 3G am Arbeitsplatz vorgeschrieben wird?

    Die Verantwortung der Arbeitgeberin erschöpt sich also in der Bereitstellung von Tests (für alle seine Mitarbeiterinnen). Da allerdings Immunisierte dieses Angebot weniger wahrnehmen könnten, könnte eine Arbeitgeberin dadurch indirekt darauf schließen, wer immunisiert ist und wer nicht. Aktiv fragen darf sie aber nicht.

    Unsere Arbeitgeberin bittet uns, dass sich jede selbst testet, bevor sie ins Büro kommt (unabhängig vom Impfstatus). Die meisten von uns arbeiten aber immer noch von zu Hause aus und kommen wenn dann nur für einen oder zwei Tage in der Woche ins Büro.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.11.2021 19:15).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von The Great Mute
    • The Great Mute

    mehr als 1000 Beiträge seit 24.12.2011

    Antwort auf Re: 3G am Arbeitsplatz in Bayern (Halb-OT) von MHD.

    MHD schrieb am 07.11.2021 19:10:

    Was sagt denn der entsprechende Paragraph der bayrischen Corona-Verordnung, in dem allgemein 3G am Arbeitsplatz vorgeschrieben wird?

    Der sagt:

    Zu Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich des Inhabers dürfen Beschäftigte und Inhaber, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben können und die sonst nach den Bestimmungen von Teil 1 und 2 dieser Verordnung keinen nach dem Impf-, Genesenen- oder Teststatus differenzierenden Zutrittsregelungen unterliegen, im Hinblick auf geschlossene Räume nur Zutritt erhalten, wenn sie im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind;

    Und § 2 Nr. 6 SchAusnahmV wiederum sagt:

    Im Sinne dieser Verordnung ist eine getestete Person eine asymptomatische Person, die
    a)
    das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
    b)
    im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist,

    Das heißt für mich: In Bayern braucht man dann einen offiziellen Schnelltest von der Teststation.

    In Baden-Württemberg dagegen scheint es ausreichend zu sein den vom Arbeitgeber bereitgestellten Selbsttest durchzuführen, wenn ich die Verordnung dort richtig verstehe.

    Ich vermute mittlerweile es wird wohl so laufen:
    Der Arbeitgeber muß per default einen offiziellen Schnelltest verlangen. Davon befreit wird dann sein wer freiwillig seinen Status "Ich bin aber geimpft" bekannt gibt und nachweist.

    Im Widerspruch dazu hat jedoch der Arbeitgeber meiner Mutter bereits die Belegschaft informiert daß die Mitarbeiter zuhause einen (vom Arbeitgeber gestellten) Selbsttest machen müssen und nur bei negativem Ergebnis die Firma betreten dürfen - und den Schnelltest dann dort dokumentieren lassen müssen.
    Wobei man sagen muß daß das natürlich Quatsch ist - denn so einen Antigen-Schnelltest darf man laut Packungsbeilage nur etwa 15 - 20 Minuten lang ablesen bzw. ist das Ergebnis nur so lange valide. Doof wenn man einen längeren Arbeitsweg hat....

    Bewerten
    - +
  • Avatar von MHD
    • MHD

    247 Beiträge seit 19.02.2000

    Antwort auf Re: 3G am Arbeitsplatz in Bayern (Halb-OT) von The Great Mute.

    The Great Mute schrieb am 07.11.2021 19:46:

    […] nur Zutritt erhalten, wenn sie im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind;

    Das heißt für mich: In Bayern braucht man dann einen offiziellen Schnelltest von der Teststation.

    Würde ich auch sagen, denn das „nur Zutritt erhalten“ impliziert offensichtlich, dass kontrolliert werden muss. Allerdings sollte es dann auch ein entsprechendes Bußgeld geben, wenn man nicht kontrolliert. Sollte das fehlen, mag es zwar gesetzeswidrig sein, nicht zu kontrollieren, hätte aber keine Konsequenzen für den Arbeitgeber.

    Im Widerspruch dazu hat jedoch der Arbeitgeber meiner Mutter bereits die Belegschaft informiert daß die Mitarbeiter zuhause einen (vom Arbeitgeber gestellten) Selbsttest machen müssen und nur bei negativem Ergebnis die Firma betreten dürfen - und den Schnelltest dann dort dokumentieren lassen müssen.
    Wobei man sagen muß daß das natürlich Quatsch ist - denn so einen Antigen-Schnelltest darf man laut Packungsbeilage nur etwa 15 - 20 Minuten lang ablesen bzw. ist das Ergebnis nur so lange valide. Doof wenn man einen längeren Arbeitsweg hat....

    Hier kann man sich für selbst durchgeführte Schnelltests kostenlos in wenigen Minuten eine offizielle Bescheinigung ausstellen lassen:

    https://www.dransay.com/covid-test-zertifikat/

    Das läuft so: Namen+Datum auf den Schnelltest schreiben, Foto machen, selbst Testen, 15 Min später Foto vom Ergebnis machen, Onlineformular ausfüllen; das kurz darauf zurück erhaltene PDF-Zertifikat ist dann zusammen mit dem Test und den 2 Fotos als Nachweis gültig. Der Anbieter gibt an, sich selbst angezeigt zu haben, um die Gültigkeit endgültig feststellen zu lassen. Meine Schwester hatte keine Probleme damit (sie lebt in Hamburg, wo der Anbieter arbeitet). Ich selbst brauchte es noch nicht.

    Genau so könnte es der Arbeitgeber Ihrer Mutter auch handhaben: sie schreibt ihren Namen+Datum drauf macht ein Foto davor und danach und zeigt sie ihrem Arbeitgeber (auf ihrem Telefon), bevor der ihr das negative Testergebnis bestätigt.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.11.2021 20:39).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von The Great Mute
    • The Great Mute

    mehr als 1000 Beiträge seit 24.12.2011

    Antwort auf Re: 3G am Arbeitsplatz in Bayern (Halb-OT) von MHD.

    MHD schrieb am 07.11.2021 20:33:

    https://www.dransay.com/covid-test-zertifikat/

    Ah, interessant. Das kannte ich bisher nicht. Danke!

    Bewerten
    - +
Ansicht umschalten