Nur in Situationen, in denen die Rechte eines Volkes dauerhaft und schwerwiegend verletzt werden und ein Autonomiestatus verweigert wird, einem Volk der Verbleib im Staat also nicht mehr zumutbar ist, wird allgemein anerkannt, dass das Selbstbestimmungsrecht auch als Recht auf Sezession wieder auflebt.
Dieses Aufleben des Rechtes auf Sezession ist in der Ukraine gegeben. Ukraine hatte die Resolution 2202 nicht umgesetzt, die unter anderem eine Änderung der Verfassung der Ukraine erfordert, damit der Donbas einen internen Autonomiestatus in der Ukraine erhält.
Gleichzeitig wurde die Region ständig wieder u.a. mit Artillerie angegriffen. Auch das seit 2014 strittige (als kultureller Genozid unzumutbare Sprachgesetz von 2014) wurde nicht aufgehoben. 2021 wurde ein Staatsbürgergesetz erlassen, das den Bürgern der Ukraine (- so Jacques Baud - wie ein Nürnberger Rassengesetz) nach Herkunft unterschiedliche Rechte gab.
Ende 2021 massierte die Ukraine Truppen an der Grenze zum Donbas und erklärte die Wiedereroberung u.a. der Krim zum Ziel.
Dass, die geforderten Vorkehrungen zur Gewährung der Autonomie binnen 6 Jahren nicht getan wurden, und statt dessen Kriegsvorbereitungen waren, ist hierbei mit einer ausdrücklichen Weigerung gleichzusetzen.
Am 17.02.22 begann die Ukraine laut OSZE mit dem massiven Beschuss - (Artillerievorbereitung?) - des Donbas.
Die Aufzählung zeigt, dass die Ukraine alle Voraussetzungen erfüllt hatte, die der Autor für die Berechtigung der Sezession genant hat.
p.s. Krim ist noch anders gelagert. Krim ist ein eigene SSR gewesen, die sich AFAIK 1991 (Januar vor der restl. Ukraine) und 2014 in einem Referendum mit großer Mehrheit zur Unabhängigkeit entschied.
Das war staatsrechtlich vorgesehen und konnte nicht einseitig geändert oder eingeschränkt werden.
Wo der Autor da eine Annexion sieht, erschließt sich nicht. Mag er keine direkte Demokratie - wie ein Referendum - wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.10.2022 14:46).