Völkerrecht und Sezessionsbestimmungen spielen in diese
Fall nicht die geringste Rolle. Denn es gab keinerlei demokratische Abstimmung, die Basis einer solchen Diskussion sein könnte. Eine mit Gewalt und Waffen erzwungene „Wahl“, deren Ergebnis bereits vorher feststeht ist schlicht und ergreifend keine Basis für eine solche Diskussion und Entscheidung.
Darüber könnte man trefflich diskutieren, wenn es eine Abstimmung nach demokratischen Maßstäben gegeben hätte.
Und dann stellt sich die Frage: ab wann ist Sezession erlaubt? Erlaubt man einer Volksgruppe sich abzutrennen gegen den Willen des restlichen Staates, wo ist dann die Grenze? Darf ich dann auch mein Grundstück als unabhängigen Staat ausrufen, nachdem ich vorher eine Abstimmung bei den Hausbewohnern gemacht habe und diese 100:0 % gewonnen habe?