Die Macht des ÖRR ist solange ungebrochen, bis der Bundestag eine entsprechende Gesetztesänderung beschließt. Was allerdings nicht passieren wird, da die Verquickung von Politik und ÖRR zu stark sind.
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Antwort auf Wird durchgehen von HomerJay123n.
Liegt am Gesetz….
Zitat..
„ Die Ministerpräsidenten und Landesparlamente aller 16 Bundesländer müssen einstimmig über die Erhöhung entscheiden.Eine Ablehnung aus programmlichen oder medienpolitischen Gründen ist dabei nicht zulässig, wie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hervorgeht, dürfen die Länder nur in begründeten Ausnahmefällen gemeinsam von der KEF-Empfehlung abweichen.“
Müssen…. Zustimmen
Da können die Ministerpräsidenten labern wie sie wollen.. Es wird erhöht wenn die KEF es bestimmt.
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Antwort auf Re: Wird durchgehen von Iamweasel.
Dann sollen sie aber auch dieses "demokratische Feigenblättchen" in die Tonne treten. Eine Abstimmung, bei der es nur Zustimmung geben darf ist halt keine Abstimmung. Dann sollen sie dem Gebührenzahler auch offen ins Gesicht sagen: "Wir sind unumstößlich ein Selbstbedienungsladen."
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Antwort auf Wird durchgehen von HomerJay123n.
Ist doch bekannt, das der ÖRR das politische Propagandasprachrohr ist ....
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Antwort auf Re: Wird durchgehen von melone.
melone schrieb am 20.11.2024 18:33:
Dann sollen sie aber auch dieses "demokratische Feigenblättchen" in die Tonne treten. Eine Abstimmung, bei der es nur Zustimmung geben darf ist halt keine Abstimmung. Dann sollen sie dem Gebührenzahler auch offen ins Gesicht sagen: "Wir sind unumstößlich ein Selbstbedienungsladen."
Wieso?
Ein Parteitag bei dem es zwei Kandidaten auf den Vorsitz gibt ist in Deutschland doch schon eine Kampfabstimmung? -
Gesperrter Beitrag
Antwort auf Wird durchgehen von HomerJay123n.
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Antwort auf Re: Wird durchgehen von melone.
melone schrieb am 20.11.2024 18:33:
Dann sollen sie aber auch dieses "demokratische Feigenblättchen" in die Tonne treten. Eine Abstimmung, bei der es nur Zustimmung geben darf ist halt keine Abstimmung. Dann sollen sie dem Gebührenzahler auch offen ins Gesicht sagen: "Wir sind unumstößlich ein Selbstbedienungsladen."
Ist ja nicht der Fall. Wenn ein Bundesland partout nicht will, kann es den Rundfunkstaatsvertrag kündigen und verlassen (nach Einhaltung der Fristen). Das gleiche gilt für die Gebühren.