1Hz schrieb am 20.06.2021 16:10:
Schreiber_Georg schrieb am 20.06.2021 16:04:
Das erzählst du mal den alten Mütterchen, die allein in ihren Häusern leben. Da brauchst nicht viel und die nächste Idee ist, die Omas kommen auf Staatskosten ins Heim und ich wohne dann mit meiner Kommune für lau in dem Haus.
Das ist billig. Es geht hier nicht um Omi ihr klein Häuschen, in dem sie ihr Leben lang gewohnt hat, das ländlich gelegen ist, wo auch keine Wohnungsnot herrscht. Und es ist ja bewohnt. Da lebt seit Ewigkeiten die Omi drin. Hat ihre Kinder dort großgezogen, etc.
Es geht um ein Mietshaus in einer Metropole mit Wohnungsnot. Das einem Briefkasten gehört.
Ihr Vergleich passt hier schlicht nicht.
Ja, dazu müsste der Eigentümer aber erst mal die Verfügungsgewalt über die Immobilie haben und die sogenannten Bewohner das Haus verlassen. Dabei weiß man nicht mal, wer sich da alles eingenistet hat.
Noch mal: der Eigentümer hat das Haus besetzt gekauft. Da muss niemand irgendwas. Er wusste, das es besetzt ist. Das war eine Eigenschaft. Die hat er mit erworben. Wäre das Haus nicht besetzt gewesen, wäre es auch viel teurer gewesen. Und hätte wahrscheinlich gar nicht erst zum Verkauf gestanden.
Du drehst es dir, wie du es brauchst, das ist nicht ehrlich, wo du so hohe moralische Ansprüche an die Vermieter stellst.
Bitte nicht die Beiträge aus dem Zusammenhang reisen und dann was eigenes daraus machen, so dass es passt.
Es ging hier darum, dass du behauptet hast. er würde die Immobilie ohnehin nicht nutzen bzw. leer stehen lassen.
Meine Antwort war, um es Nutzen zu können, müsste erst die Besetzung enden, Das reißt du jetzt aus dem Zusammenhang, um dein absolut eigenartiges Rechtsverständnis "das Haus war besetzt, also muss sich der Käufer alles gefallen lassen", was ein Riesenfehlerhaftes Rechtsverständnis ist, jedenfalls hier in dem Land.
Trotzdem spamst du alles voll mit deinem Irrglauben.