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  • Geheimer

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2003

Re: Ich habe da einen Vorschlag

Die Pflichtversicherung steht im Widerspruch zum Grundrecht der Vertragsfreiheit und muss daher gesondert begründet werden. Für niedrige Einkommen begründet sich der Kontrahierungszwang aus der anderweitig nicht durchführbaren Alterssicherung.

Je höher das Einkommen, desto weniger greift diese Begründung. Entkoppelt man zudem die erhaltene Leistung von der eingezahlten Leistung, wandelt sich der Versicherungsbeitrag per Definition in eine Steuer um. Der Charakter der fehlenden Gegenleistung ist dafür entscheidend. Eine Einheitsrente auf niedrigem Niveau hätte zur Folge, dass die Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werden müsste.

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