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Avatar von marasek
  • marasek

mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.2001

Liebe Nichtbehinderte, erst lesen, dann schreiben

Es geht nicht darum, Behinderte in irgendeiner Weise zu bevorzugen, sondern, dass es nach Auffassung des BVerfG derzeit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung von Behinderten gibt. Etwa z. B. alle rauszutriagieren, die einen GdB 50% oder mehr haben, ohne die Gesamtumstände zu berücksichtigen. Und das BVerfG lässt ja schon mal durchblicken, dass es vom Gesetzgeber nicht allzuviel erwartet - in einer Triagesituation werden Behinderte dann allein von der oft häufiger schlechten Prognose her auch die schlechteren Karten haben. Es wird sich also kaum was ändern, hauptsache, der Totenschein ist gegendert und man hat irgendwo noch ein Compliancehäkchen gesetzt.

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  • Avatar von 123torsten
    • 123torsten

    mehr als 1000 Beiträge seit 01.09.2005

    wer ließt denn noch artikel,

    Antwort auf Liebe Nichtbehinderte, erst lesen, dann schreiben von marasek.

    wenn die kommentare meißt interessanter, ergiebiger sind.

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  • Avatar von xj12
    • xj12

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

    Antwort auf Liebe Nichtbehinderte, erst lesen, dann schreiben von marasek.

    Ich möchte dir da widersprechen.
    Vorab -ich bin ein Mensch MIT Behinderung

    Es geht nicht darum, Behinderte in irgendeiner Weise zu bevorzugen, sondern, dass es nach Auffassung des BVerfG derzeit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung von Behinderten gibt.

    Wenn wir mal die ganzen Antidiskriminierungsgesetze und auch die ganzen Antidiskriminierungsaktivisten anschauen, dann merkt man schnell dass sich dahinter oftmals eine Bevorzugung versteckt.

    in einer Triagesituation werden Behinderte dann allein von der oft häufiger schlechten Prognose her auch die schlechteren Karten haben.

    Das ist richtig. Sollte es zu solche einer Situation kommen, muss der Arzt schnell entscheiden und kann nicht erst die ganze Krankenhistorie lesen.
    Da hat man als Behinderter einfach Pech gehabt - will niemand ist aber logisch und richtig.
    Nur nochmal um es zu verdeutlichen: wenn es tatsächlich so weit kommt, dann ist die berühmte Kacke am dampfen. Heisst, dann ist nichts mehr mit Stuhlkreis dann muss gehandelt werden.

    Es wird sich also kaum was ändern,

    Sehe ich anders. Klagen wegen angeblicher Diskriminierung gibt es ja haufenweise.
    Nun soll der Arzt entscheinden - entscheidet er sich gegen den Behinderten kann er schon mal davon ausgehen, dass irgendein Verwanter ihn wegen Diskriminierung vor Gericht zerrt. Oder noch schlimmer: irgendeine NGO.
    Wie wird der Arzt sich nun entscheiden?

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  • Avatar von marasek
    • marasek

    mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.2001

    Antwort auf Re: Liebe Nichtbehinderte, erst lesen, dann schreiben von xj12.

    xj12 schrieb am 30.12.2021 08:08:

    Ich möchte dir da widersprechen.
    Vorab -ich bin ein Mensch MIT Behinderung

    Es geht nicht darum, Behinderte in irgendeiner Weise zu bevorzugen, sondern, dass es nach Auffassung des BVerfG derzeit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung von Behinderten gibt.

    Wenn wir mal die ganzen Antidiskriminierungsgesetze und auch die ganzen Antidiskriminierungsaktivisten anschauen, dann merkt man schnell dass sich dahinter oftmals eine Bevorzugung versteckt.

    Dann ist ja im Himmel Jahrmarkt für Dich, wenn Du dauernd bevorzugt bist! Vielleicht stellst Du hier mal ein paar Tipps rein, was man so alles abgreifen kann. Und bitte wirklich relevantes Zeug, also nicht nur "man kommt vergünstigt ins Museum".
    Nimm mal den "Kündigungsschutz" für Schwerbehinderte: das stellen sich die Nichtbehinderten als Freiticket vor, ist unkündbar, der kann auch den Schwanz aus der Hose hängen lassen. Faktisch ist es nur ein Schutz davor, nicht auf Grund der Behinderung gekündigt zu werden, etwa weil der AG umgezogen ist und der neue Standort nicht barrierefrei ist. Und falls der Arbeitgeber keinen Bock darauf hat, eine Lösung für drei Stufen zu finden, gibt es ja noch Mobbing, Bossing und Entleitung.

    in einer Triagesituation werden Behinderte dann allein von der oft häufiger schlechten Prognose her auch die schlechteren Karten haben.

    Das ist richtig. Sollte es zu solche einer Situation kommen, muss der Arzt schnell entscheiden und kann nicht erst die ganze Krankenhistorie lesen.
    Da hat man als Behinderter einfach Pech gehabt - will niemand ist aber logisch und richtig.
    Nur nochmal um es zu verdeutlichen: wenn es tatsächlich so weit kommt, dann ist die berühmte Kacke am dampfen. Heisst, dann ist nichts mehr mit Stuhlkreis dann muss gehandelt werden.

    Es wird sich also kaum was ändern,

    Sehe ich anders. Klagen wegen angeblicher Diskriminierung gibt es ja haufenweise.
    Nun soll der Arzt entscheinden - entscheidet er sich gegen den Behinderten kann er schon mal davon ausgehen, dass irgendein Verwanter ihn wegen Diskriminierung vor Gericht zerrt. Oder noch schlimmer: irgendeine NGO.
    Wie wird der Arzt sich nun entscheiden?

    Wie üblich - schöne Compliancehäkchen, um sich abzusichern. Mensch:In hatte Assistenzbedarf, Mensch:In hatte eine reduzierte Lebenserwartung und daher eine schlechtere Prognose, Mensch:In hat Sterbebegleitung mit Morphium und einem/einer Priester:In bekommen.
    Und wenn dann jemand klagt, zieht man Formblatt 08/15 raus und ist aus dem Schneider.

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  • Avatar von Zeno8
    • Zeno8

    557 Beiträge seit 23.04.2018

    Antwort auf Liebe Nichtbehinderte, erst lesen, dann schreiben von marasek.

    Sind Dir zufällig Fälle bekannt, in denen Personen allein aufgrund einer vorhandenen Behinderung, nicht auf Grundlage der medizinischen Gesamtschau vor Ort welche auch eben diese als Kriterium beinhalten kann, keine Behandlung bekommen haben?

    Ich nehme an dieser Stelle ein "Nein" vorweg. Wenn es solche Fälle bisher nicht gegeben hat, warum sollte sie es in Zukunft geben und was genau würde das Urteil daran ändern?

    Wenn eine vorliegende Behinderung am Ende das Zünglein an der Waage ist (nicht im Sinne: der hat nur ein Bein - der nicht), sondern medizinisch relevante Fakten darstellt die eine Erfolgsaussicht/ Überlebenswahrscheinlichkeit ggü. Person B mindern, dann muss der Arzt bzw. die zwei Ärzte und die Pflegekraft auch diese Faktoren heranziehen dürfen. Da muss man der Realität ins Auge blicken.

    Da ändert auch das Urteil m.M.n. überhaupt nichts. Im Gegenteil. Es ist ein Bärendienst denen ggü. die schützenswürdiger sind als der 100% gesunde Mensch UND es impliziert, dass vorher Ärzte nicht in der Lage waren Entscheidungen vor Ort richtig einzuschätzen.
    Du siehst ja welche Interpretationen stellenweise aufkommen. Teilweise zurecht, denn im Umkehrschluss ist das nicht berücksichtigen eines medizinisch relevanten Fakts widerum eine Ungleichbehandlung.

    Es würde mich nicht wundern, wenn weitere Interessenvertreter ähnliche Urteile erwirken und wir am Ende wieder genau da sind wo es angefangen hat.
    Dann hoffentlich um die Erkenntis reicher, dass der Spezialist vor Ort doch irgendwie mehr Ahnung von der Materie hat, als der Jurist.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.12.2021 13:22).

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  • Avatar von Gast (16461)
    • Gast (16461)

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

    Antwort auf Liebe Nichtbehinderte, erst lesen, dann schreiben von marasek.

    Hier im Forum haben viele den Sinn einer Triage und die Vorgehensweise nicht verstanden.
    Auch scheint ein großer Teil auch keine Ahnung, dass man eben anhand von objektivierbaren Kriterien der Überlebenswahrscheinlichkeit triagieren soll und nicht anhand von Merkmalen und Stereotypen diskriminatorisch selektieren darf, wer überleben und wer sterben soll.
    Diese Kriterien soll der Staat (die Gemeinschaft) vorgeben. Das fordern die Richter.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.12.2021 18:16).

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