Nur möchte ich auf die Ergänzug/Änderungen von 2022 hinweisen: EU-Verordnung Nr. 2022/1269
10. Artikel 5aa wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
i) Buchstabe a erhält folgende Fassung:
„a) Transaktionen, die unbedingt erforderlich sind für den unmittelbaren oder
mittelbaren Kauf, die unmittelbare oder mittelbare Einfuhr oder den
unmittelbaren oder mittelbaren Transport von Erdgas, Titan, Aluminium,
Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die
Union, ein dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörendes Land, die
Schweiz oder den Westbalkan,“
Dazu gibt es noch andere Buchstaben, die unter Anderem auch den Kauf von Öl regeln.