Kreuzburg schrieb am 25.05.2023 11:51:
Das ist sehr wohl das Problem, denn die freie Fahrt der ach so unschuldigen Autoverkehrseilnehmer ist kein höheres Gut als die Erreichung der Klimaziele.
Daher könnte man entscheiden, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt, daher auch keine kriminelle Vereinigung.https://verfassungsblog.de/klimaschutz-als-rechtfertigender-notstand/
§ 34 Stgb:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
Das gilt aber nicht für Straftaten gegenüber zufälligen Menschen sondern gegen die ´die was verändern können
Es gibt keinen gerechtfertigten Notstand gegen zufällige Menschen. Die Stratftaten betreffen nicht nur die Fahrer selber unmittelbar sondern auch deren Mitfahrer egal wie alt egal ob die eine Fahrerlaubnis haben oder nicht.
Und Sippenhaft gibt es nunmal nicht mehr.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.05.2023 12:23).