GordonHannes schrieb am 25.05.2023 11:34:
Naja die Spenden zieht doch vielleicht der Staat am Ende ein wenn sie auf eines der Konten von LG gehen.
Und wenn die krimin. Vereinigung bestätigt werden sollte, dann wird man anderen Vereinen sicher sicher die Gemeinnützigkeit aberkennen (falls vorhanden), wenn man feststellt dass die Gelder umleiten.
Kriminelle Vereinigung ist ja noch fast im harmlosen Bereich dessen, was der Staat gegen die LG auffahren könnte.
Die vorsätzlichen Beschädigungen von Straßen die entweder unmittelbar oder mittelbar (wenn die Befreiung der Kriminellen Beschädigungen notwendig macht) geschehen, könnten durchaus als Fall von §305 StGB angesehen werden, womit dann jeglicher Geldzufluss an LG mit ein bisschen gutem Willen als Terrorfinanzierung nach §89c geahndet werden könnte.
Davon abgesehen sollen die Spenden an LG doch so oder so an den Staat gehen. Entweder werden sie direkt eingezogen oder dienen im Wesentlichen zur Finanzierung der Geldstrafen, womit sie auch wieder beim Staat landen.