xj12 schrieb am 17.01.2023 12:21:
Und ein Angriff auf eine demokratische Institution, somit eine Machtdemonstration war es auch.
Kann es nicht auch sein, das man sich in diesem Ort an Silvester auf dem Marktplatz trifft?
Und rein zufällig steht das Rathaus am Marktplatz.
Also kein Angriff - sondern einfach nur ein riesen Böller den man halt da hingelegt hat.
Und wohl etwas zu viel wollte.
Stimme Dir zu, auch hier muss man wohl Hanlon's Razor gelten lassen.
Vorsatz war aber auf jeden Fall eine grobe Missachtung des Sprengstoffgesetzes, und bei der mutmaßlichen Größe des "Böllers" (den man auch nicht mal eben in 10 Minuten nebenbei bastelt) muss klar gewesen sein, dass das Ding das Potential hatte, "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert" zu gefährden (StGB 308(1)).
An anderer Stelle, z.B. im Straßenverkehr, muss man sich schon erheblich danebenbenehmen, um eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr zu riskieren.