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  • motorbit

mehr als 1000 Beiträge seit 14.03.2006

irreführender titel.

statsanweise sieht keine hinweise auf die tat. keine HINweise ist was ganz anderes als keine BEweise.

feiner unterschied, im journalismus allerdings ein inakzeptabler.

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    • schlamutzelnase

    mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2015

    Re: Sehe ich nicht so

    Antwort auf irreführender titel. von motorbit.

    motorbit schrieb am 29.08.2023 22:25:

    statsanweise sieht keine hinweise auf die tat. keine HINweise ist was ganz anderes als keine BEweise.

    feiner unterschied, im journalismus allerdings ein inakzeptabler.

    Der Satz der StA lautet

    Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bezieht, wie auch der ergänzenden Vernehmung von Zeuginnen – hat keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen.

    D.h. genau das, was hier in der Überschrift steht.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.08.2023 13:01).

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    525 Beiträge seit 28.08.2023

    Antwort auf Re: Sehe ich nicht so von schlamutzelnase.

    schlamutzelnase schrieb am 30.08.2023 13:00:

    motorbit schrieb am 29.08.2023 22:25:

    statsanweise sieht keine hinweise auf die tat. keine HINweise ist was ganz anderes als keine BEweise.

    feiner unterschied, im journalismus allerdings ein inakzeptabler.

    Der Satz der StA lautet

    Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bezieht, wie auch der ergänzenden Vernehmung von Zeuginnen – hat keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen.

    D.h. genau das, was hier in der Überschrift steht.

    Der von mir gefettete Teil ist m.E. der relevantere.
    Verfügbare Beweismittel werden bei einer Anzeige schließlich immer ausgewertet.

    Es ist aber ein bedeutender Unterschied, ob ich etwas "nur" nicht beweisen kann oder ob ich nicht einmal Anhaltspunkte dafür habe, ob eine Tat je stattgefunden hat.

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    • motorbit

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    Antwort auf irreführender titel. von motorbit.

    richtig. das steht auch im artikel. es reicht nicht einmal für das verdachtsmoment, um weitere ermittlungen aufzunehmen. die frage, ob die beweise für eine verurteilung reichen, stellt sich also gar nicht erst.
    zu diesem schluss kommt auch nicht "die justitz", wie in der überschrift dargestellt - dies würde auch richter einschließen und ein verfahren bedeuten- sondern die ermittlungsbehörden.
    ich bleibe also bei der ansicht, das die überschrift irreführend ist.
    gut. telepolis ist ja glaube ich nicht beim presserat registriert und daher können die machen was sie wollen. bei nem printmedium gäbe es dafür aber bestimmt eins auf die glocke.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.08.2023 22:30).

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