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Avatar von mi fhein
  • mi fhein

mehr als 1000 Beiträge seit 29.09.2007

Eine Falschbeschuldigung ist auch nur dann gegeben

wenn das angebliche Opfer bewußt die Unwahrheit sagt.

Wenn das aber bspw. in gutem Glauben passiert, daß wirklich eine Straftat vorgelegen sei (was aber nicht der Fall war), dann handelt es sich nicht um eine Straftat von Seiten des Beschuldigers.
Allerdings muß man in so einem Fall auch nachweisen können, daß es der beschuldigten Person zu dem Zeitpunkt bewußt war, daß sie die Unwahrheit sagt. Und das ist nicht so einfach.

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