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mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Bezichtigungstatbestände

Selbst im Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann, der anders gelagert war, weil das vermeintliche Opfer selbst Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hatte und als Nebenklägerin in einem Prozess auftrat, war diese nicht automatisch durch den Freispruch des Angeklagten 2011 einer Straftat überführt.

Das ist ein Riesenproblem bei Bezichtigungstatbeständen. Mit einer sauberen Bezichtigung erreicht man eine teils massive Schädigung der Zielperson, oft Freiheitsberaubung und nicht selten die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz.

Die Unschuldsvermutung ist zudem bei der bezichtigten Tat gering, aber bei der Bezichtigung hoch ausgeprägt. Das ist auch so eine Frau/Mann-Sache. Oft spielen auch Vorurteile eine große Rolle.

Tatsache ist jedoch, dass man auch die Falschbezichtigung nachweisen musste, man muss also nachweisen, dass die bezichtigende Person nicht tatsächlich an die Vorwürfe glaubte (auch eingebildet oder irrtümlich). Dieser Beweis kann nur in extremen Ausnahmefällen (z.B. Fall Horst Arnold) überhaupt erbracht werden. Es ist schließlich ein innerer Tatbestand, der sich der objektive Beweisbarkeit fast immer entzieht (und dann in dubio pro reo).

Eine juristische Verfolgung von Falschbezichtigung ist daher von vornherein aussichtslos und vergrößert nur den eingetretenen Schaden für das Opfer.

All das ist natürlich bekannt, insbesondere dass einer Falschbezichtigerin (insbesondere wenn sie weiblich ist) selbst bei Nachweis der Unschuld des Opfers (was schwer genug ist) keinerlei juristische oder zivilrechtliche Konsequenzen drohen (oder mit minimaler Wahrscheinlichkeit). Selbst in den abgezählten Fällen, in denen es doch zur Bestrafung kam, war die Strafe allenfalls symbolisch.

Daher ist der Anreiz für Falschbezichtigungen so hoch wie bei kaum einer anderen Straftat: Hoher Ertrag praktisch ohne Risiko.

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  • Avatar von bickerdyke
    • bickerdyke

    mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

    Antwort auf Bezichtigungstatbestände von .

    Karyptis schrieb am 29.08.2023 16:45:

    Selbst im Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann, der anders gelagert war, weil das vermeintliche Opfer selbst Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hatte und als Nebenklägerin in einem Prozess auftrat, war diese nicht automatisch durch den Freispruch des Angeklagten 2011 einer Straftat überführt.

    Das ist ein Riesenproblem bei Bezichtigungstatbeständen. Mit einer sauberen Bezichtigung erreicht man eine teils massive Schädigung der Zielperson, oft Freiheitsberaubung und nicht selten die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz.

    Da hat er sich ja präventiv eine Bühnenpersönlichkeit gebastelt, die genau mit solchen Grenzüberschreitungen arbeitet.

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  • Avatar von marenghi
    • marenghi

    mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2020

    Antwort auf Bezichtigungstatbestände von .

    Juristisch ist das so, nur in der Praxis aufgrund verschiedener möglicher Negativeffekte nicht:
    Bei weitem nicht alle vergewaltigten Frauen erstatten Anzeige - warum, wenn doch das juristische Kosten-Nutzen-Risiko so gering ist?

    Weil es eben auch noch ein praktisches K-N-Risiko gibt.

    Die Zahl der Frauen, die nicht anzeigen, die Anzeigen, die nicht zur Veruteilung führen - bei tatsächlich vorhandener Straftat - sind nach Studien sehr viel höher als die Zahl der "erfolgreichen" Falschverurteilungen.

    Das ist auch mMn das kleinere Übel, ein nicht geahndeter Straftat als ein zu Unrecht Verurteilter. Weil im ersten Fall immer noch die Schuld beim Täter liegt, bei zweitem aber beim Staat. Und das Unrecht im ersten Fall sowieso nicht mehr gänzlich rückgängig gemacht werden kann (nur Satisfaktion, Wiederholungsprävention und Vertrauen in den Rechtsstaat als Funktionen).

    Deshalb sollte man bspw auch nicht die Unschuldsvermutung umkippen, oder den Schuldspruch erleichtern, wie das einige Wokisten versuchen.

    Aber bisher jedenfalls ist das Verhältnis Falsch-Unschuldige vs Falsch-Schuldige sehr hoch zu erstem verschoben - jedenfalls juristisch.

    Das Problem liegt eher in den Medien/Gesellschaft, die die Justizentscheidung nicht abwarten und heutzutage immer stärker die Unschuldsvermutung ignorieren.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.08.2023 17:07).

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    mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

    Antwort auf Re: Bezichtigungstatbestände von marenghi.

    sind nach Studien sehr viel höher als die Zahl der "erfolgreichen" Falschverurteilungen

    Das ist nicht plausibel, da erfolgreiche Falschbezichtigungen praktisch nie aufgeklärt werden. Insofern sind die Zahlen in jedem Fall verzerrt.

    Dazu kommt, dass man bei klassischer Vergewaltigung durch Fremde die Täter erst ermitteln muss, was ebenfalls nicht sehr wahrscheinlich ist, bei einer Bezichtigung hat man den Täter jedoch immer.

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  • Avatar von marenghi
    • marenghi

    mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2020

    Antwort auf Re: Bezichtigungstatbestände von .

    Deshalb habe ich von Studien geschrieben, die die wahren Zahlen nicht von Polizeistatistiken ablesen, sondern sie so gut wie es geht ermitteln.

    Die klassische Vergewaltigung, falls du damit "häufigste" meinst, findet NICHT durch Fremde statt, sondern durch Bekannte und Verwandte.

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    mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

    Antwort auf Re: Bezichtigungstatbestände von marenghi.

    Und grade da ist die Falschbezichtigung besonders verlockend.
    Hingegen ist die Veurteilungswahrscheinlichkeit für die Täter maximal.

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  • Avatar von marenghi
    • marenghi

    mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2020

    Antwort auf Re: Bezichtigungstatbestände von .

    Wie gesagt, entgegen deiner Thesen in der Praxis genau andersrum.

    Lies halt mal was drüber, anstatt immer alles selbst durch "Denken" aka massiven bias, zu behaupten.

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    • unbekannter Benutzer

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    Antwort auf Bezichtigungstatbestände von .

    wir sind hier mindestens bei übler Nachrede (§186 StGB) oder sogar bei Verleumdung (§187 StGB). Wobei hier eigentlich der zivilrechtliche Aspekt wesentlich mehr ins Gewicht fällt. Das kann teuer werden

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  • Avatar von moko
    • moko

    mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2005

    Antwort auf Bezichtigungstatbestände von .

    Juristisch ist das zum größten Teil Quatsch was Du geschrieben hast.

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  • Avatar von iZac Newton
    • iZac Newton

    mehr als 1000 Beiträge seit 15.07.2002

    Money for nothin… and their chicks for free

    Antwort auf Re: Bezichtigungstatbestände von marenghi.

    marenghi schrieb am 29.08.2023 17:06:

    Das Problem liegt eher in den Medien/Gesellschaft, die die Justizentscheidung nicht abwarten und heutzutage immer stärker die Unschuldsvermutung ignorieren.

    Ja, wie ein Mob in einem billigen Western, das den Beschuldigten am nächsten Baum aufknüpfen will, bevor er sich verteidigen kann.

    Ich hatte auch Mitleid mit Ramstein -- bis zu dem Zeitpunkt als ich erfuhr, dass die ihre Tourmanagerin genauso ohne irgendwelche Beweise entlassen haben.
    Also echt, dann bin ich da raus, dann geht's wohl doch nur um's Geld und nicht um irgendein Prinzip.

    Im Übrigen denke ich, bandunabhängig, dass es genug Fan:innen gibt, die es supergeil finden, von einem Star begrapscht zu werden. Natürlich nur bis zu einem individuell unterschiedlichen Punkt. Und natürlich wird's für Machtmenschen erst interessent, wenn dieser Punkt erreicht, ausgereizt, oder gar überschritten wird. Wem da mehr Schuld zuzuordnen ist, ist kompliziert von Fall zu Fall zu untersuchen und wird bestimmt nicht während einer Hetzjagd gerecht aufgearbeitet ...

    Aber hey, die Medien leben heutzutage von Aufregung, Klicks und Werbung und nicht von seriöser Berichterstattung oder Aufarbeitung. Also was erwartet ihr?

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