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Avatar von Steinwein
  • Steinwein

48 Beiträge seit 01.08.2022

Wogegen verstößt die Feststellung selektiver Wahrnehmung der Menschenrechte

Mein Kommentar, bei dem ich anhand der Aussage des Autors eine selektive Wahrnehmung der Menschenrechte konstatierte, wurde gelöscht, weil er gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hätte.

Welche Nutzungsbedingung ist es denn, die solche Feststellungen verbietet?

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  • Avatar von frank46
    • frank46

    165 Beiträge seit 14.07.2022

    Antwort auf Wogegen verstößt die Feststellung selektiver Wahrnehmung der Menschenrechte von Steinwein.

    habe es nun vor Minuten selbst erlebt, dass komplette threads "gesperrt" werden, obwohl dort verhaeltnismaessig sachlich diskutiert wurde.
    Es nervt fuerchterlich, Gedanken, Zeit und Anschlaege zu vergeuden, weil ein Mod Kraft "du Mufti" bzw. unter dem Damoklesschwert des NetzDG es ins Nirvana befoerdert.
    Am Ende gibt der reflektierende Rest auf und der akzeptierte Bodensatz beschreit sich weiter gegenseitig im Hurra.
    Im Westen nichts neues

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  • Avatar von Steinwein
    • Steinwein

    48 Beiträge seit 01.08.2022

    Antwort auf Re: Wogegen verstößt die Feststellung selektiver Wahrnehmung der Menschenrechte von frank46.

    Mein Eindruck ist, dass in der Moderation eine regierungsopportunistische bzw. links-grüne ideologische Gesinnung vorherrschend ist, zumindest zu bestimmten Zeiten.

    Es ist nicht die "Angst" vor dem Netz DG, denn mein Kommentar wies weder justiziable Äußerungen noch klar zu benennende Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen auf, er hatte nur die selektive Wahrnehmung der Menschenrechte in der Äußerung des Autors konstatiert und daran ein schlichtes Kolportieren westlicher Nato-Propaganda festgestellt.

    Mit diesem Kommentar wurde weder das Strafrecht noch das Netz DG auch nur im Entferntesten tangiert. Was also war dann der Sperrgrund?
    Ein Moderator sah sich und den Autor der seiner Überzeugung entsprechen dürfte in seiner ideologischen Überzeugung mit Feststellungen konfrontiert, auf die er nur noch die Zensur zur Antwort hatte.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.08.2022 20:03).

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  • Avatar von Zirkon
    • Zirkon

    mehr als 1000 Beiträge seit 17.01.2001

    Antwort auf Re: Wogegen verstößt die Feststellung selektiver Wahrnehmung der Menschenrechte von Steinwein.

    Steinwein schrieb am 13.08.2022 20:02:

    Mein Eindruck ist, dass in der Moderation eine regierungsopportunistische bzw. links-grüne ideologische Gesinnung vorherrschend ist, zumindest zu bestimmten Zeiten.

    Es ist nicht die "Angst" vor dem Netz DG, denn mein Kommentar wies weder justiziable Äußerungen noch klar zu benennende Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen auf, er hatte nur die selektive Wahrnehmung der Menschenrechte in der Äußerung des Autors konstatiert und daran ein schlichtes Kolportieren westlicher Nato-Propaganda festgestellt.

    Mit diesem Kommentar wurde weder das Strafrecht noch das Netz DG auch nur im Entferntesten tangiert. Was also war dann der Sperrgrund?
    Ein Moderator sah sich und den Autor der seiner Überzeugung entsprechen dürfte in seiner ideologischen Überzeugung mit Feststellungen konfrontiert, auf die er nur noch die Zensur zur Antwort hatte.

    Alleine dieser Thread ist schon so OT dass er sicherlich bald zu "Ohne Bezug" verschoben wird.

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  • Avatar von Alex Riemenschneider
    • Alex Riemenschneider

    mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

    Antwort auf Wogegen verstößt die Feststellung selektiver Wahrnehmung der Menschenrechte von Steinwein.

    Steinwein schrieb am Heute, 18:44:

    Mein Kommentar, bei dem ich anhand der Aussage des Autors eine selektive Wahrnehmung der Menschenrechte konstatierte, wurde gelöscht, weil er gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hätte.

    Welche Nutzungsbedingung ist es denn, die solche Feststellungen verbietet?

    Die Nutzungsbedingungen von Heise Online. Diesen hast Du wohl bei der Anmeldung zugestimmt, auch wenn Du Dich jetzt an nichts mehr erinnerst.

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  • Avatar von Ich_weiss_es_doch
    • Ich_weiss_es_doch

    37 Beiträge seit 14.08.2022

    Antwort auf Re: Wogegen verstößt die Feststellung selektiver Wahrnehmung der Menschenrechte von Alex Riemenschneider.

    Hör auf mit dümmlicher Phrasendrescherei!
    Gegen welche Nutzungsbedingung konkret?
    Mit nichtssagender Plattheit hast du hier nur gelangweilt!

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  • Avatar von Ich_weiss_es_doch
    • Ich_weiss_es_doch

    37 Beiträge seit 14.08.2022

    Antwort auf Re: Wogegen verstößt die Feststellung selektiver Wahrnehmung der Menschenrechte von Zirkon.

    Doch der Bezug heißt: Willkürliche Zensur von Meinungen zum Thema!
    Haste verstanden?
    ;-)

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