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Durch das Grundgesetz ist zwar die Kunstfreiheit nicht weniger geschützt als ...

"Durch das Grundgesetz ist zwar die Kunstfreiheit nicht weniger geschützt als die freie Religionsausübung"

Doch, ist sie. Artikel 5 hat den üblichen Gesetzesvorbehalt, Artikel 4 nicht.

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    • Der-Weg-Das-Licht

    94 Beiträge seit 16.03.2021

    Re: Durch das Grundgesetz ist zwar die Kunstfreiheit nicht weniger geschützt als

    Antwort auf Durch das Grundgesetz ist zwar die Kunstfreiheit nicht weniger geschützt als ... von Vardion.

    Vardion schrieb am 26.03.2021 13:55:

    "Durch das Grundgesetz ist zwar die Kunstfreiheit nicht weniger geschützt als die freie Religionsausübung"

    Doch, ist sie. Artikel 5 hat den üblichen Gesetzesvorbehalt, Artikel 4 nicht.

    Religionsfreiheit mag zwar als Freiheit für Narren durchaus richtig übersetzt sein, sie ist aber keine uneingeschränkte Narrenfreiheit.

    Selbst als Religiot darfst du nicht wahllos jeden erschießen, von dem du vermutest, er sei ein Atheist.

    Leider muss man zu einem derart drastischen Beispiel greifen, um Grenzen auszumachen, die unser religiotischer Staat (nix Trennung von Staat und Kirche hier!) bestimmten Religioten setzt.

    Nimm, for the sake of the argument, mal an, die Motorradrocker von den Hells Angels würden sich eine Vereinssatzung geben, in der sie festlegen, dass nur derjenige zu den Hells Angels gehören kann, der seinen frisch geborenen Sohn spätestens acht Tage nach der Geburt verstümmelt. Verstümmelt, indem er ein Stück von dessen gesunden Körper abhackt. Ein besonders empfindliches Stück, by the way, durchzogen von besonders vielen feinen Nerven.

    Und nun versuch dir vorzustellen, dass die Abgeordneten im deutschen Bundestag mehrheitlich für ein Gesetz stimmen, das den Hells Angels diese zum Ritual erklärte schwere Körperverletzung an Schutzbefohlenen erlaubt.

    Das geht nicht. Das kann man sich nicht ernsthaft vorstellen. Das ist so als würde der eigene Verstand mit Fingernägeln über eine Schultafel kratzen.

    Wenn allerdings die Hells Angels behaupten, den Befehl zu dieser alles Menschliche in einem Menschen vernichtenden Monstrosität von einem unsichtbaren Gespenst erhalten zu haben, dann... JA DANN ist das freilich was anderes!

    Von einem unsichtbaren Gespenst übrigens, das auch sonst gerne ganze Völker abschlachten lässt, die Vergewaltigung aller Mädchen fremder Völker befiehlt und einmal sogar alle Lebewesen auf der Erde tötete, also auch alle Kinder, kleinen Kätzchen und ins Spiel versunkene Hundewelpen,

    - einem unsichtbaren Gespenst, das Kinder von einem Bären zerreißen ließ, weil sie einen alten Mann wegen seiner Glatze neckten,

    - einem unsichtbaren Gespenst, das dir den Befehl erteilt, den Arzt, der dir am Sabbat (bzw. Sonntag) das Leben rettet, nachher zu Tode zu steinigen,

    - einem unsichtbaren Gespenst, das nur dadurch zu versöhnen und milde zu stimmen ist, dass man den einzigen Sohn des Gespenstes zu Tode foltert,

    - einem unsichtbaren Gespenst, das alle Lebewesen als Futter für andere Lebewesen geschaffen hat,

    - einem unsichtbaren Gespenst, das trotzdem irgendwie "Die Liebe" und "Das Leben" ist...

    Ach, und, diese Abgeordneten da im deutschen Bundestag, die unseren freilich rein hypothetischen Hells Angels das Verstümmeln ihrer Kinder erlaubt haben, haben ebenso freilich kein Problem mit der Behauptung, dass ein kosmischer Zombie uns ewiges Leben schenken wird, wenn wir sein Fleisch essen und ihm telepathisch mitteilen, dass wir ihn akzeptiert haben, damit er die böse Macht von unserer Seele nehmen kann, die deshalb da ist weil der Vater des Zombies (das unsichtbare Gespenst unserer rein hypothetischen Hells Angels) aus Schlachtabfällen eine Frau gebastelt hat, die von einer sprechenden Schlange dazu überredet wurde, von einem Zauberbaum zu essen.

    Nur falls irgendwer kurz zusammengezuckt ist, als ich oben von der "Freiheit für Narren" gesprochen habe...

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    358 Beiträge seit 21.03.2002

    Antwort auf Re: Durch das Grundgesetz ist zwar die Kunstfreiheit nicht weniger geschützt als von Der-Weg-Das-Licht.

    Der-Weg-Das-Licht schrieb am 26.03.2021 14:22:

    Religionsfreiheit mag zwar als Freiheit für Narren durchaus richtig übersetzt sein, sie ist aber keine uneingeschränkte Narrenfreiheit.

    <langer Text>....

    Das mag alles richtig sein, ich habe aber gar nicht behauptet, dass die Religiosfreiheit uneingeschränkt wäre.
    Ich habe lediglich der Autorin widersprochen und behauptet, dass die Kunstfreiheit sehr wohl weniger Schutz als die Religionsfreiheit genießt.

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    94 Beiträge seit 16.03.2021

    Antwort auf Re: Durch das Grundgesetz ist zwar die Kunstfreiheit nicht weniger geschützt als von Vardion.

    Vardion schrieb am 26.03.2021 16:00:

    Der-Weg-Das-Licht schrieb am 26.03.2021 14:22:

    Religionsfreiheit mag zwar als Freiheit für Narren durchaus richtig übersetzt sein, sie ist aber keine uneingeschränkte Narrenfreiheit.

    <langer Text>....

    Das mag alles richtig sein, ich habe aber gar nicht behauptet, dass die Religiosfreiheit uneingeschränkt wäre.
    Ich habe lediglich der Autorin widersprochen und behauptet, dass die Kunstfreiheit sehr wohl weniger Schutz als die Religionsfreiheit genießt...

    ...weil sie nicht unter Gesetzesvorbehalt stünde.

    Das habe ich als Blödsinn erkennbar gemacht. Es gibt Gesetze, die die Religionsfreiheit einschränken. Viel zu wenige zwar, aber immerhin.

    Entschuldige dass ich dabei deine Aufmerksamkeitsspanne überschritten hatte.

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