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  • KR_1

109 Beiträge seit 14.07.2018

In Österreich IST der Titel Teil des Namens

Das mag bei manchen das Missverständnis aufkommen lassen, es handle sich nicht nur um einen Namenszusatz, sondern man heiße dann wirklich Frau oder Herr Doktor Soundso. Natürlich wollen viele dann auch so angesprochen werden. Dabei handelt es sich meiner Meinung nach vor allem um eine Höflichkeitsfloskel.

In Österreich weitet man das sogar auf den Magisterabschluss aus.

Was der Autor nicht weiß, in Österreich ist der Titel Teil des Namens. Wenn der Franzi Meier einen Dr. macht, dann HEISST er in Österreich Dr. Franzi Meier. Schleim weiß das nicht, warum? Dafür sind in Österreich Adelstitel verboten, eine Ursula von der Leyen zum Beispiel gibt es in Ö nicht, diese Frau würde Ursula Leyen heißen.

Wie wärs mit einer Korrektur des Textes Herr Schleim?

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  • Avatar von fiesematente
    • fiesematente

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2019

    Kann man den Dr. dann gleich bei der Namensgebung nach der Geburt mit erledigen?

    Antwort auf In Österreich IST der Titel Teil des Namens von KR_1.

    Das wäre natürlich praktisch.

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  • Avatar von Stephan Schleim
    • Stephan Schleim

    mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.2005

    Quelle?

    Antwort auf In Österreich IST der Titel Teil des Namens von KR_1.

    Wenn Sie meinen Text genau lesen, dann fällt Ihnen vielleicht auf, dass ich über Österreich auch nicht das Gegenteil behaupte.

    Schön wär's, wenn Sie mir eine Quelle nennen würden, dann könnte ich mich selbst schlau machen.

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  • Avatar von the observer
    • the observer

    mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.2001

    Denkst Du

    Antwort auf In Österreich IST der Titel Teil des Namens von KR_1.

    KR_1 schrieb am 30.05.2021 10:19:

    Re: In Österreich IST der Titel Teil des Namens

    Das mag bei manchen das Missverständnis aufkommen lassen, es handle sich nicht nur um einen Namenszusatz, sondern man heiße dann wirklich Frau oder Herr Doktor Soundso. Natürlich wollen viele dann auch so angesprochen werden. Dabei handelt es sich meiner Meinung nach vor allem um eine Höflichkeitsfloskel.

    In Österreich weitet man das sogar auf den Magisterabschluss aus.

    Was der Autor nicht weiß, in Österreich ist der Titel Teil des Namens. Wenn der Franzi Meier einen Dr. macht, dann HEISST er in Österreich Dr. Franzi Meier.

    Nö.

    Schleim weiß das nicht, warum? Dafür sind in Österreich Adelstitel verboten, eine Ursula von der Leyen zum Beispiel gibt es in Ö nicht, diese Frau würde Ursula Leyen heißen.

    Wie wärs mit einer Korrektur des Textes Herr Schleim?

    Weshalb er und nicht Du?

    120. Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) sowie Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste

    Ausgegeben am 9. August 2002

    Führung akademischer Grade

    § 88. (1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten Form zu führen. Dazu gehört auch das Recht, die Eintragung eines von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verliehenen akademischen Grades in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden zu verlangen.

    (2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2002_120_1/2002_120_1.pdf

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