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  • Norbertus

86 Beiträge seit 13.09.2021

Re: Nationalstaaten > EU

Es ist ja kein Rosinen Picken.

Ich will mal versuchen das zu veranschaulichen.

In Deutschland werden immer wieder mal verfassungswidrige gesetze verabschiedet,
diese Werden dann von dem Verfassungsgericht gekippt.

Wenn also die Deutsche Regierung ihre Stimme für ein Verfassungswidriges gesetz in der Eu nutzt und es dann über die Bande zurück nach Deutschland kommt und hier dann für Verfassungswidrig erklärt wird von dem Verfassungsgericht, dann hat der EUGH in der sache keine Kompetenz.
Der EUGH steht nicht über der Verfassung.

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