„Die Kommission hält an den Grundprinzipien der Rechtsordnung der Union fest und bekräftigt sie, nämlich dass:
Das EU-Recht Vorrang hat vor dem nationalen Recht, einschließlich der Verfassungsbestimmungen; Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind für alle Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Gerichte, verbindlich.“
Also gilt keine nationale Verfassung mehr sondern nur EU Recht? Habe ich etwas verpasst? War es Unrecht, wenn das Bundesverfassungsgericht ein EU Urteil kassiert hat?
Man bedenke, die EU ist nicht Völkerrechtlich legitimiert, es ist kein demokratisches Konstrukt.
Also da müssen wir noch mal drüber reden, eine Revolution immer notwendiger.