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  • fearandloathing

mehr als 1000 Beiträge seit 11.07.2017

[…] Das EU-Recht Vorrang hat vor dem nationalen Recht

„Die Kommission hält an den Grundprinzipien der Rechtsordnung der Union fest und bekräftigt sie, nämlich dass:
Das EU-Recht Vorrang hat vor dem nationalen Recht, einschließlich der Verfassungsbestimmungen; Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind für alle Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Gerichte, verbindlich.“

Also gilt keine nationale Verfassung mehr sondern nur EU Recht? Habe ich etwas verpasst? War es Unrecht, wenn das Bundesverfassungsgericht ein EU Urteil kassiert hat?

Man bedenke, die EU ist nicht Völkerrechtlich legitimiert, es ist kein demokratisches Konstrukt.

Also da müssen wir noch mal drüber reden, eine Revolution immer notwendiger.

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    • unbekannter Benutzer

    117 Beiträge seit 05.06.2021

    Antwort auf […] Das EU-Recht Vorrang hat vor dem nationalen Recht von fearandloathing.

    " die EU ist nicht Völkerrechtlich legitimiert"

    die EU braucht das Völkerrecht nicht - so etwas wie die Nichteinmischung in die innere Angelegenheiten anderer Staaten ist obsolet.....
    Und friedliche Koexistenz sowieso.

    Im ürigen sagte die ehem. Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Jutta Limbach sehr richtig:
    "Die EU ist ein Projekt der europäischen Eliten.
    Die EU ist kein Projekt der europäischen Völker."

    Und aus diesem Grunde wird dieser Verein scheitern - historisch gesehen.
    Was will man von einem Rudel Wölfe verlangen - das sich um einen gemeinsamen Fleischtopf versammelt und jeder will das größte Stück für sich raffen.
    Ansonsten wird die EU von dem imperium americanum gebraucht. Für Russenhetze und Chinahetze, Handelskriege und andere nette Allüren.

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