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BVerfG-Urteil zu EZB-Anleihekäufe als schlechtes Beispiel

Polen wurde schon damals als Folge-Kandidat genannt.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/verfahren-gegen-deutschland-wegen-ezb-urteils-des-bverfg

Nun ist es passiert.

Große Politik ist gar nicht so schwer zu verstehen, wie häufig getan wird.

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    Die EuGH-Entscheidung zu den Ankäufen ist der Skandal!

    Antwort auf BVerfG-Urteil zu EZB-Anleihekäufe als schlechtes Beispiel von Bartträger.

    Die Verträge schlossen eine Finanzierung anderer Staaten explizit aus. D.h. der EuGH hatte keinerlei Kompetenz die Anleihenankäufe der EZB zu genehmigen, und hat somit fundamental die Verträge gebrochen!

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    Antwort auf Die EuGH-Entscheidung zu den Ankäufen ist der Skandal! von tjp.

    tjp schrieb am 09.10.2021 11:52:

    Die Verträge schlossen eine Finanzierung anderer Staaten explizit aus. D.h. der EuGH hatte keinerlei Kompetenz die Anleihenankäufe der EZB zu genehmigen, und hat somit fundamental die Verträge gebrochen!

    Die EZB kauft nur Firmenanleihen direkt. Staatsanleihen werden über Pfandbriefe oder einen Sekundärmarkt erworben.

    Das Hauptforderung der EZB-Kritiker ist, dass die EZB für Länder, wo der Euro eher hindert als hilft, die Liquidität reduzieren soll. Schäuble hat bei Griechenland gezeigt, wie schnell dann auch die Demokratie weg ist.

    Das Zentralbankensystem (nicht nur das der EU) ist seit Abschaffung des Goldstandards auf ausreichende Liquidität angelegt. Das hat das Wachstum der letzten 50 Jahre überhaupt erst möglich gemacht. In dem Kontext definierte man für die EZB ein Inflationsziel von 2 %. Über die Jahre vor Corona war das kaum zu schaffen.

    Die "Kritiker" sind in der komfortablen Situation, dass sie keinerlei Verantwortung tragen und ohne Konsequenzen jeden Bockmist verzapfen können.

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    Antwort auf Re: Die EuGH-Entscheidung zu den Ankäufen ist der Skandal! von Bartträger.

    Bartträger schrieb am 09.10.2021 12:29:

    Die EZB kauft nur Firmenanleihen direkt.

    Das wesentliche Problem ist, dass die EZB hier direkt Haftungsrisiken für souveräne Staaten generiert, was sie grundsätzlich nicht darf, da sie nicht die Notenbank eines souveränen Staates ist. Ein souveräner Staat hat vollständige Kontrolle über die Haftungsrisiken für den Staatshaushalt.

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    Antwort auf Re: Die EuGH-Entscheidung zu den Ankäufen ist der Skandal! von tjp.

    tjp schrieb am 09.10.2021 14:05:

    Das wesentliche Problem ist, dass die EZB hier direkt Haftungsrisiken für souveräne Staaten generiert

    Aha, welche Haftungsrisiken meinst du da im Speziellen?

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    Antwort auf Re: Die EuGH-Entscheidung zu den Ankäufen ist der Skandal! von Bartträger.

    Bartträger schrieb am 09.10.2021 17:15:

    Aha, welche Haftungsrisiken meinst du da im Speziellen?

    Die EZB kauft Wertpapiere auf. Die Bundesbank haftet anteilig an der Bilanz der EZB. Über die Haftung der Bundesbank haftet der Bundeshaushalt. D.h. verlieren diese Wertpapiere an Wert oder müssen sogar ganz aus der Bilanz gestrichen werden, weil sie komplett wertlos geworden sind, schlägt das anteilig auf den deutschen Staatshaushalt durch. Dabei hat Deutschland keinerlei Einflussnahme darauf, wie viele dieser Papiere gekauft werden. Das verstößt gegen die Verfassung, nachzulesen im Ultra Vires Urteil des BVerfG.

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    Antwort auf Re: Die EuGH-Entscheidung zu den Ankäufen ist der Skandal! von tjp.

    tjp schrieb am 09.10.2021 19:04:

    Bartträger schrieb am 09.10.2021 17:15:

    Aha, welche Haftungsrisiken meinst du da im Speziellen?

    Die EZB kauft Wertpapiere auf. Die Bundesbank haftet anteilig an der Bilanz der EZB. Über die Haftung der Bundesbank haftet der Bundeshaushalt. D.h. verlieren diese Wertpapiere an Wert oder müssen sogar ganz aus der Bilanz gestrichen werden, weil sie komplett wertlos geworden sind, schlägt das anteilig auf den deutschen Staatshaushalt durch.

    Auf den Haushalt? Wie geht das deiner Meinung nach vonstatten? Wer stellt da eine Rechnung? Und an wen muss dann gezahlt werden?

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    Antwort auf Re: Die EuGH-Entscheidung zu den Ankäufen ist der Skandal! von Bartträger.

    Bartträger schrieb am 09.10.2021 19:16:

    Auf den Haushalt? Wie geht das deiner Meinung nach vonstatten? Wer stellt da eine Rechnung? Und an wen muss dann gezahlt werden?

    Für Verluste der Bundesbank haftet die Bundesrepublik. Im Bundeshaushalt gibt es extra einen Punkt Bundesbank, kann man wenn man will alles nachlesen in Zeiten des Internets.

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    Antwort auf Re: Die EuGH-Entscheidung zu den Ankäufen ist der Skandal! von tjp.

    tjp schrieb am 11.10.2021 08:42:

    Für Verluste der Bundesbank haftet die Bundesrepublik. Im Bundeshaushalt gibt es extra einen Punkt Bundesbank, kann man wenn man will alles nachlesen in Zeiten des Internets.

    Sorry. Da gibt es aber keinen Abschnitt wo irgendwelche EZB-Bilanzen geglättet werden.

    Falls ich da was überlesen haben sollte, darfst du es mir gerne zeigen.

    Du kannst auch bei der EZB nachschauen, ob die jemals irgendwas von ihren Bilanzen europäischen Zentralbanken in Rechnung gestellt haben.

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