Bei Pflicht- Diensten werden in der Praxis nur die "Produktiven und Vernünftigen", also Stützen der Zivilgesellschaft eingezogen.
Angehörige der einschlägigen Parallelgesellschaften werden außen vor bleiben.
Bei Pflicht- Diensten werden in der Praxis nur die "Produktiven und Vernünftigen", also Stützen der Zivilgesellschaft eingezogen.
Angehörige der einschlägigen Parallelgesellschaften werden außen vor bleiben.