Ansicht umschalten
Avatar von cybergorf
  • cybergorf

mehr als 1000 Beiträge seit 23.08.2001

Mögliche Verteidigung: der Präsident hat nicht den Mindestabstand eingehalten

Mögliche Verteidigung vor Gericht:

Der Präsident kam auf die Personengruppe zugelaufen und verringerte dabei seinen Anstand weit unter den vorgeschriebenen Mindestabstand.
Der Angeklagte konnte nicht rechtzeitig zurückweichen.
Zudem ergriff der Präsident unvermittelt die Hand des Angeklagten - dieses Verhalten war er nach vielen Monaten Corona-Maßnahmen in Frankreich einfach nicht mehr gewohnt und empfand es spontan als Bedrohung seiner Gesundheit, woraufhin es zu einer spontanen Abwehrreaktion kam ….

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.06.2021 22:58).

Bewerten
- +

Bisher sind noch keine Antworten vorhanden, schreiben Sie die erste!

Ansicht umschalten