Dass der bürgerliche Staat seine Klientel stets reichlich bedient, ist normal und sollte niemanden überraschen.
Eine naheliegender Vorschlag, dem ganz ansatzweise den Riegel zu schieben wäre ein Gesetz, in dem stünde, staatliche Beihilfen an kommerzielle Unternehmungen dürften stets nur als Darlehen gewährt werden, rückzahlbar, sobald ohne unmittelbaler Gefahr für den Bestand der jeweiligen Entität möglich. Wenn also ein Konzern über genug Mittel verfügt, Dividenden zu zahlen, wäre diese Bedingung offensichtlich erfüllt.