Zur Zeit liegt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Doppelbesteuerung der Renten, die grundgesetzwidrig ist.
Als alt gewordener Betroffener weiß ich, daß die Klage keinen Erfolg haben wird,
da das BVerfGer. auf der Seite der Regierungen steht, und die wollen nicht auf das
(unrechtmäßig) erworbene Geld, die Sore, verzichten.
Eine Rente darf generell nicht besteuert werden, da sie während der Arbeitszeit dem Einkommen entzogen auf ein Rentenkonto geschoben wird, praktisch eine Art Sparbuch, eine Rücklage für die Zukunft.
Ab Renteneintritt kommt das Geld vom Rentenkonto auf das Bankkonto,
es ist kein “Einkommen” im herkömmlichen Sinn, an keiner Stelle bekommt man einen Mehrwert, einen Einkommensgewinn, einen Profit.
Weshalb sollte es also eine Steuer auf diese Fürsorgeaufwendung geben?
Es ist Diebstahl.
Aber die Regierenden arbeiten seit langem daran,(seit Schröder,Rürup,Matschmeyer?), von unten nach oben umzuverteilen.