nationaler Tragweite und damit gegen Paragraph 5 des ISG klagt.
Er ist ja nur verfassungswidrig nach Gutachten für den Bundestag.
Gutachten zu ifsg §5 zu Version März 2020
https://www.bundestag.de/resource/blob/711094/b9a4cf52e94d8add55525142b5c8bd5c/19_14_0197-2-_Prof-Dr-Kingreen-data.pdf
Die signifikanten Paragraphen haben sich auch im November nicht geändert.
Stattdessen strebt CSPDU sogar die aktuelle Verlängerung an.
Das läuft dann im März.
Ex-Richter und SZ-Chef-Redakteur stellt nun die Irre irrige Behauptung auf, dass das Grundgesetz die Pandemie nicht abdeckt.
Damit sucht die SZ den Notausgang für das Mittragen des bisherigen Weg mit dem Ifsg.
„Verfassungsrecht - Ausnahmezustand: Wenn der Staat im Frieden Krieg spielt
Das Grundgesetz erfasst die Corona-Krise nicht. Deshalb brauchen wir bessere, schützende Notstandsgesetze. Und selbstbewusste Parlamente als Sicherung.“
https://sz.de/1.5211400
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.02.2021 12:07).