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  • stefano2050

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In D gibt es noch nicht einmal eine Partei, die gegen die epidemische Notlage ..

nationaler Tragweite und damit gegen Paragraph 5 des ISG klagt.

Er ist ja nur verfassungswidrig nach Gutachten für den Bundestag.

Gutachten zu ifsg §5 zu Version März 2020
https://www.bundestag.de/resource/blob/711094/b9a4cf52e94d8add55525142b5c8bd5c/19_14_0197-2-_Prof-Dr-Kingreen-data.pdf

Die signifikanten Paragraphen haben sich auch im November nicht geändert.

Stattdessen strebt CSPDU sogar die aktuelle Verlängerung an.
Das läuft dann im März.

Ex-Richter und SZ-Chef-Redakteur stellt nun die Irre irrige Behauptung auf, dass das Grundgesetz die Pandemie nicht abdeckt.
Damit sucht die SZ den Notausgang für das Mittragen des bisherigen Weg mit dem Ifsg.

„Verfassungsrecht - Ausnahmezustand: Wenn der Staat im Frieden Krieg spielt
Das Grundgesetz erfasst die Corona-Krise nicht. Deshalb brauchen wir bessere, schützende Notstandsgesetze. Und selbstbewusste Parlamente als Sicherung.“
https://sz.de/1.5211400

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.02.2021 12:07).

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    • andimar

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    Re: In D gibt es noch nicht einmal eine Partei, die gegen die epidemische Notlag

    Antwort auf In D gibt es noch nicht einmal eine Partei, die gegen die epidemische Notlage .. von stefano2050.

    > Das Grundgesetz erfasst die Corona-Krise nicht. Deshalb brauchen wir bessere, schützende Notstandsgesetze.

    Das wurde aber wohl nicht von einem Verfassungsrechtler formuliert...

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    • stefano2050

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    Antwort auf Re: In D gibt es noch nicht einmal eine Partei, die gegen die epidemische Notlag von andimar.

    Herbert Prantl ist ehemaliger Richter und einer der Chefredakteure der SZ.

    Der kann ja nicht offen sein Versagen zum Schutz des Grundgesetzes und das der SZ zugeben.

    Dann muss er logischerweise eine Singularität erfinden, die nun gelöst werden muss.

    Vom großen Scheunentor Infektionsschutzgesetz auf dem juristisch legalen Weg zur Diktatur will er natürlich nicht reden.
    Der Bundesrat und jeder Regierungsgegner kann jederzeit mit dieser „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ von einer Bundestagsmehrheit entmachtet werden.
    Mit Notverordnungen zum „Schutz des Lebens“ kann zum Beispiel jedem Gegner der Internetzugang entzogen werden. Das Bundesverfassungsgericht kann in Quarantäne gesteckt werden.
    Damit ist dann die nicht konforme Justiz ganz schnell ausgehebelt.
    Ausgangssperren sind ja jetzt kein Neuland mehr.

    Da haben ja die Mainstreammedien epochal demokratisch versagt.

    So langsam dämmert es einigen wie gefährlich ihre Sicht auf die Pandemie und deren Maßnahmen der Exekutive war und ist für die Demokratie oder deren Rest.

    Gibt es den Bundestag noch oder ist er nur noch ein Abklatsch eines Parlaments?

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.02.2021 23:22).

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    Antwort auf Re: In D gibt es noch nicht einmal eine Partei, die gegen die epidemische Notlag von stefano2050.

    Im Gegensatz zu Hr. Prandl bin ich kein Jurist, weniger noch Verfassungsrechtler.

    Aber wenn ich mich recht erinnere, darf der Staat nur Dinge die ihm explizit erlaubt sind. Und was das ist, steht an unterster Stelle in der Verfassung.

    Wenn also dort was fehlt, kann eigentlich ein Gesetz nicht einfach so diesen Mangel beheben denke ich mal.

    Da der Artikel hinter einer Bezahlschranke liegt kann ich ihn leider nicht lesen.

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    • stefano2050

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    Antwort auf Re: In D gibt es noch nicht einmal eine Partei, die gegen die epidemische Notlag von andimar.

    Mir hat schon genügt, dass nun die SZ in Form des Ex-Richters Prantl nun einen Ausweg aus seinem medialen Versagen sucht.

    Nun ist auf einmal das Grundgesetz schuld und nicht CSPDU mit Grünen und die Mainstreammedien mit ihren Beschlüssen und den Unterstützungsmaßnahmen der Mainstreammedien dazu.

    Das ist eine gewagte These als Gegenthese zu anderen Verfassungsrechtlern.

    Gutachten zu ifsg §5 zu Version März 2020
    https://www.bundestag.de/resource/blob/711094/b9a4cf52e94d8add55525142b5c8bd5c/19_14_0197-2-_Prof-Dr-Kingreen-data.pdf

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.02.2021 00:10).

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