Die personenbedingte (nicht verhaltens-!!!) Kündigung wegen schlechter Gesundheit kommt erst in Frage, wenn über einen Zeitraum von 2-3 Jahren mehr als 50 Tage in der LFZ p.a. angefallen sind UND die medizinische Prognose keinen Anhalt bietet, das sich das in naher Zukunft verbessern würde.
Dann erst kann der AG ausserordentlich kündigen. Vorher muß er dem AN aber ein BEM anbieten und sorgfältig prüfen, ob er dem AN nicht einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann.
Passieren dabei irgendwelche Fehler durch den AG -z.B. Anzeichen dafür, das der BEM-Mananger nicht die nötige Diskretion gewahrt hat- kann sich der AG die Kündigung in den Darm schieben.