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  • Giaccomo

625 Beiträge seit 17.04.2001

Re: Volksverhetzung

auf_der_hut schrieb am 30.11.2022 21:17:

Volksverhetzung bezieht sich auf "nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen".

Was missfällt Dir an der Definition zur Volksverhetzung aus dem Artikel?

Volksverhetzung begeht unter anderem, wer gegen (abgrenzbare) Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder sie in ihrer Menschenwürde angreift (§130 Abs. 2 Nr. 2 StGB

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