Ganz anders: Die Kreuzimpfung war von Anfang an off-label!
Ich bin damals aus dem Staunen nicht mehr rausgekommen!
Bei jedem Motoröl macht sich der Deutsche Michel Gedanken, ob er es wirklich mit einem anderen mischen kann/will. Und hat ein schlechtes Gefühl, wenn er es tut.
Aber bei der Impfung? Ach wo...
Wer haftet bitteschön für eine off-label Impfung? Ganz klar: Entweder der nicht aufklärende Arzt, oder der aufgeklärt einwilligende Impfling.
Allerdings wurde ja von RKI oder/und BMG die Kreuzimpfung für gut befunden. Die Frage ist jetzt: Folgt daraus eine Haftung?? Eigentlich ja - erfahrungsgemäß natürlich nein...