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  • Avatar von Schimpfzidenzquote
    • Schimpfzidenzquote

    79 Beiträge seit 17.12.2021

    Antwort auf Re: Mittlerweile scheint sicher, dass die Booster-Impfung vor schweren Krankheit von Johannes der Täufer.

    Johannes der Täufer schrieb am 08.01.2022 10:02:

    Erst mit der Impfpflicht übernimmt der Staat das Risiko von Impf , Spät, und Folgeschäden

    Wie kommst du denn auf dieses schiefe Brett?
    Selbstverständlich übernimmt NIEMAND diese Verantwortung.

    Oder hättest du zB jemals davon gehört, daß es irgendwann sowas wie eine staatliche Lebensversicherung bzw Invalidenversorgung für im Dienst getötete oder versehrte Wehrpflichtige gegeben hätte?
    Ganz im Gegenteil, von solchen "verantwortlichen" Handlungen ist immer erst dort die Rede, wenn um eine Armee aus "Freiwilligen" mit irgendwelchen Gegenleistungen aktiv geworben werden muß.

    Eine solche Pflicht ist die beste Garantie dafür, daß der Staat dafür NIEMALS verantwortlich gemacht werden will - und wird.

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  • Avatar von Schimpfzidenzquote
    • Schimpfzidenzquote

    79 Beiträge seit 17.12.2021

    Re: Mittlerweile scheint sicher, dass die Booster-Impfung vor schweren Krankheit

    Antwort auf Mittlerweile scheint sicher, dass die Booster-Impfung vor schweren Krankheitsver von Nidda2016.

    Nidda2016 schrieb am 08.01.2022 08:25:

    Sollten sich diese Ergebnisse bestätigen, wäre das die beste Werbung für die Impfkampagne

    Und ein Plädoyer für eine allgemeine Impfpflicht.

    Ach, echt?
    Ich befürchte, bei diesem "letzten Schlußwort" wird es nicht bleiben.

    Ist es das Wert, das letzte Wort zu haben?

    Stell dir die Gegenfrage:
    Was wäre es denn nicht wert, die Hoheit über seine Selbstbestimmung nicht zu verlieren?
    Wieviel Angst mußte man dir denn machen, bis du dich mit deiner Zukunft als rechtloser Leibeigener arrangiert hast?

    Schützt euch.

    Machen wir.
    Aber nicht mit Dopingmitteln aus dem Biolabor.
    Das steht nicht zur Debatte.

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  • Avatar von Bepito Spazzeguti

    80 Beiträge seit 29.12.2021

    Antwort auf Wunder-Impfung von Es ist ernst.

    Es ist ernst schrieb am 08.01.2022 08:57:

    Ich habe gehört, die Impfung schützt sogar vor schweren Herpes-Verläufen.

    Eine i.v. verabreichte Dosis von 3000-5000 mg Diamorphin vollbringt das gleiche. Da wachsen garantiert keine Bläschen mehr, egal an welchen Körperteilen...

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  • Avatar von Peroda
    • Peroda

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.12.2018

    Antwort auf Re: Mittlerweile scheint sicher, dass die Booster-Impfung vor schweren Krankheit von Schimpfzidenzquote.

    Stichwort: Lastenausgleichsgesetz,
    wurde für 2024 abgeändert und tritt dann auch in kraft und beinhaltet auch Impfschäden, da nun verschiedene Bereiche zusammenfasst werden, Querdenker befürchten dass es wegen Corona so geändert wurde, tut es aber wohl eher nicht, wird aber gerade wild diskutiert.

    Artikel 21 Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

    Artikel 21 ändert mWv. 1. Januar 2024 LAG offen

    Das Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2835) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1.
    In § 276 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz werden die Wörter „Bundesversorgungsgesetz mit Ausnahme der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „Fünften Kapitel oder nach § 143 oder nach § 151 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

    2.
    § 292 wird wie folgt geändert:

    a)
    In der Überschrift wird das Wort „Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „Sozialen Entschädigung" ersetzt.

    b)
    Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

    „(1) Für Berechtigte, bei denen trotz Bezugs von Kriegsschadenrente die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, von Sozialhilfe, von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 und 2 Nummer 4 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch vorliegen, gelten ergänzend die Vorschriften des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch."

    c)
    In Absatz 2 werden die Wörter „oder von Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „von fürsorgerischen Leistungen nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

    d)
    Absatz 3 wird wie folgt geändert:

    aa)
    In Satz 1 werden im ersten Halbsatz die Wörter „oder nach den Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „nach dem Elften Kapitel des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch oder nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung" ersetzt.

    bb)
    In Satz 3 wird das Wort „Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.

    e)
    In Absatz 4 werden die Wörter „oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung gewährt, kann der jeweils nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zuständige Träger, der Träger der Sozialhilfe oder der Träger der Kriegsopferfürsorge" ersetzt durch die Wörter „, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 und 2 Nummer 4 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung gewährt, kann der jeweils zuständige Träger".

    f)
    In Absatz 5 wird Satz 2 wie folgt gefasst:

    „Entsprechendes gilt für die Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch."

    Quelle:
    https://www.buzer.de/gesetz/13714/a232818.htm

    Mehr dazu:

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz

    https://www.gesetze-im-internet.de/lag/BJNR004460952.html

    https://vmginfo.de/umfassende-aenderungen-durch-sozerg/

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    • Peroda

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.12.2018

    Antwort auf Re: Die Impfung ändert nichts daran. von Gastautor20.

    Was sonst als Studien sind Beweis genug? Wenn Typen wie du nicht mal Studien akzeptieren was bitte akzeptierst du sonst außer bewiesenen und nachvollziehbaren Argumenten? Ich schätze das vermutest du nur ohne jegliche Belege, so aus dem Bauch heraus… und von welchen „VermutungsStudien“ genau spricht du? Verlink mal was dazu…

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    • Peroda

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.12.2018

    Antwort auf Re: Mittlerweile scheint sicher, dass die Booster-Impfung vor schweren Krankheit von Johannes der Täufer.

    Ihr „Wissen“ will ich garnicht haben, das wäre ein Rückschritt!

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    • Peroda

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.12.2018

    Antwort auf Re: Mittlerweile scheint sicher, dass die Booster-Impfung vor schweren Krankheit von Johannes der Täufer.

    Johannes der Täufer schrieb am 08.01.2022 10:43:

    Die Risiken der Nanopartikel ( Lipide bringen die MRNA in die Zellen) diese verbleiben mm Körper und können da toxisch Schäden verursachen.
    Das Risiko einer Autoimmunerkrankung.. und eines fehlgeleiteten Immunsystems!
    Der Körper wird im Grunde getäuscht und zerstört dann die Zellen die diese Spike Proteine hergestellt hat ... wissen Sie das nicht ?

    Bitte sehr, aber Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit:

    https://www.mdr.de/wissen/corona-covid-impfung-mrna-keine-schaeden-organe-spike-protein-100~amp.html

    Und hier was mit Video, lesen ist manchmal ganz schön anstrengend, nicht wahr:

    https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/hmp-abbau-mrna-corona-impfung-100~amp.html

    Und hier etwas zu den Nano Lipiden (ich hatte selbst Fragen dazu):

    https://www.nanoportal-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Ihre+Fragen/Lipid-Nanopartikel+im+COVID-Impfstoff

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    Antwort auf Re: Allgemeine Impfplicht ist absolut sinnlos von amestis.

    amestis schrieb am 08.01.2022 09:45:

    Gimpfte werden genauso infiziert und verbreiten das Virus weiter. Daher ist dein Argument " die Jungen könnten sich infizieren" für die Katz.

    Nein, geimpfte infizieren sich viel seltener und falls doch haben geimpfte Infizierte meist eine geringere virenlast und sind damit weniger ansteckend und haben eine reduzierteres Risiko für schwere Verläufe…

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