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  • /Rak

mehr als 1000 Beiträge seit 26.10.2001

Straftäter sollte man hier nicht in Anführungszeichen setzen!

Denn im Gegensatz zu einer Sitzblockade, bei der man sich einfach weg tragen lässt, und welche als Meinungsäußerung höchst legitim ist (finden nebenbei sogar die höchsten deutschen Gerichte...), ist eine Blockierung und ein Widerstand gegen das Wegtragen mittels Anketten, Festbetonieren oder eben wie bei der "Letzten Generation" mittels ankleben eben keine friedliche Meinungsäußerung mehr. Das ist auch keine einfache Ordnungswidrigkeit mehr. Das ist ein Vergehen, eine Straftat, für die man ins Gefängnis gesteckt werden kann - und für die derzeit auch viele Mehrfach-Straftäter der letzten Generation ohne Bewährung ins Gefängnis gehen - weil sie das offensichtlich genau so wollen und auch wirklich alles machen um ohne Bewährung für Monate im Knast zu sitzen.

Jedenfalls sind das keine "Straftäter" - das sind Straftäter.
Täter, die nicht nur des öfteren Nötigungen begehen (StGB §240), die letzte Generation ist auch schon verantwortlich gewesen für die Blockade/vorrübergehende Außerbetriebnahme von Erdgas-Terminals und Kraftwerken. Wobei sie nicht nur mal eben querfeldein durch die Felder getrampelt sind und einen ziemlichen Flurschaden angerichtet haben (was allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit ist, auch wenn das bis zu 50 000€ kosten kann...), sie haben sich auch wegen der "Störung öffentlicher Betriebe" (StGB §316b) strafbar gemacht - eine gemeingefährliche Straftat.

Nun kann man natürlich her gehen und das als "zivilen Ungehorsam" bezeichnen und das Ganze damit zumindest mal moralisch legitimieren. Aber wenn man diese Protestform als legitimes Mittel in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft an sieht - dann muss man leider auch in Konsequenz akzeptieren, dass auch andere Politgruppen genau dieses Mittel als Aktionsform sehen. Und man muss letztendlich auch akzeptieren, dass Nazispacken oder rechte NPD/AfD-Spinner sich mal eben dazu entschließen so lange die Straßen in Berlin zu blockieren, bis Homosexualität wieder strafbar wird, wie in den 1970ern noch.

Und nein: ICH WILL GENAU DAS ÜBERHAUPT NICHT!
So ein Gesetz wäre für mich als bi/homosexueller Mensch wirklich mit das schlimmste, was passieren könnte. Aber man kann hier eben nicht mit zweirlei Maß messen - und nicht nur jene Meinungsäußerungen und Absichten und Methoden als legitim zulassen, die den eigenen Ansichten entsprechen. So funktioniert Meinungsfreiheit in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nun mal nicht.

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  • Avatar von Arutha
    • Arutha

    mehr als 1000 Beiträge seit 09.04.2015

    Antwort auf Straftäter sollte man hier nicht in Anführungszeichen setzen! von /Rak.

    /Rak schrieb am 03.05.2023 00:57:

    Denn im Gegensatz zu einer Sitzblockade, bei der man sich einfach weg tragen lässt, und welche als Meinungsäußerung höchst legitim ist (finden nebenbei sogar die höchsten deutschen Gerichte...), ist eine Blockierung und ein Widerstand gegen das Wegtragen mittels Anketten, Festbetonieren oder eben wie bei der "Letzten Generation" mittels ankleben eben keine friedliche Meinungsäußerung mehr. Das ist auch keine einfache Ordnungswidrigkeit mehr. Das ist ein Vergehen, eine Straftat, für die man ins Gefängnis gesteckt werden kann - und für die derzeit auch viele Mehrfach-Straftäter der letzten Generation ohne Bewährung ins Gefängnis gehen - weil sie das offensichtlich genau so wollen und auch wirklich alles machen um ohne Bewährung für Monate im Knast zu sitzen.

    Jedenfalls sind das keine "Straftäter" - das sind Straftäter.
    Täter, die nicht nur des öfteren Nötigungen begehen (StGB §240), die letzte Generation ist auch schon verantwortlich gewesen für die Blockade/vorrübergehende Außerbetriebnahme von Erdgas-Terminals und Kraftwerken. Wobei sie nicht nur mal eben querfeldein durch die Felder getrampelt sind und einen ziemlichen Flurschaden angerichtet haben (was allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit ist, auch wenn das bis zu 50 000€ kosten kann...), sie haben sich auch wegen der "Störung öffentlicher Betriebe" (StGB §316b) strafbar gemacht - eine gemeingefährliche Straftat.

    Nun kann man natürlich her gehen und das als "zivilen Ungehorsam" bezeichnen und das Ganze damit zumindest mal moralisch legitimieren. Aber wenn man diese Protestform als legitimes Mittel in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft an sieht - dann muss man leider auch in Konsequenz akzeptieren, dass auch andere Politgruppen genau dieses Mittel als Aktionsform sehen. Und man muss letztendlich auch akzeptieren, dass Nazispacken oder rechte NPD/AfD-Spinner sich mal eben dazu entschließen so lange die Straßen in Berlin zu blockieren, bis Homosexualität wieder strafbar wird, wie in den 1970ern noch.

    Und nein: ICH WILL GENAU DAS ÜBERHAUPT NICHT!
    So ein Gesetz wäre für mich als bi/homosexueller Mensch wirklich mit das schlimmste, was passieren könnte. Aber man kann hier eben nicht mit zweirlei Maß messen - und nicht nur jene Meinungsäußerungen und Absichten und Methoden als legitim zulassen, die den eigenen Ansichten entsprechen. So funktioniert Meinungsfreiheit in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nun mal nicht.

    Wie kommst du jetzt auf die Absurde Idee das die AFD irgendwas gegen Homosexuelle hat?
    Alice Weidel z.b. bekennt sich offen zu ihrer Homosexualität.
    Manchen Menschen scheint kein Argument zu absurd um nicht irgendwie gegen Rechts genutzt zu werden.

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  • Avatar von Joah-Mei
    • Joah-Mei

    361 Beiträge seit 30.03.2023

    Antwort auf Re: Straftäter sollte man hier nicht in Anführungszeichen setzen! von Arutha.

    Mir stieß es auch gerade auf. Gerade die AfD wird mit Alice Weidel Homosexualität sicher nicht unter Strafe stellen. Aber so ist das leider in unserer Gesellschaft. Man setzt sich nicht mit der Realität auseinander sondern plappert nur irgendetwas nach und läßt sich von den Etablierten "verhetzen".

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  • Avatar von szul
    • szul

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

    Antwort auf Straftäter sollte man hier nicht in Anführungszeichen setzen! von /Rak.

    Herr Wissing hat die Aktivisten offenbar pauschal als Straftäter bezeichnet, so wie du offenbar auch, obwohl sich nicht alle von ihnen irgendwo festkleben und nur einzeln bisher verurteilt wurden.
    Die Anführungszeichen machen deutlich, dass der Autor hier stärker differenziert statt ein Pauschalurteil zu fällen.

    Warum wird hier ständig und fälschlicherweise pauschalisiert?
    Sind etwa alle Aktivisten schon vorbestraft?
    Kommt als Nächstes die Forderung nach präventiver Sippenhaft?

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  • Avatar von xj12
    • xj12

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

    Antwort auf Re: Straftäter sollte man hier nicht in Anführungszeichen setzen! von szul.

    Warum wird hier ständig und fälschlicherweise pauschalisiert?

    Warum - schauen wir doch mal
    https://www.focus.de/panorama/welt/mehr-als-2500-strafanzeigen-gegen-klima-kleber-in-einem-jahr_id_185375107.html

    Die Berliner Polizei hat Angaben zu den Strafanzeigen gegen sogenannte Klima-Kleber der Gruppe Letzte Generation präzisiert. Vom 24. Januar 2022 bis zum 3. Februar dieses Jahres seien 2525 Strafanzeigen im Zusammenhang mit Aktionen der Letzten Generation gefertigt worden

    Sind etwa alle Aktivisten schon vorbestraft?

    Nur ein paar, weil die Gerichte immer so nett waren, die Tagessätze so zu wählen, dass sie knapp darunter waren. Dürfte sich jetzt aber ändern, da ja der überwiegende Teil noch nicht verhandelt wurde.

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    • /Rak

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    Weidel ist nicht das wirkliche Problem...

    Antwort auf Re: Straftäter sollte man hier nicht in Anführungszeichen setzen! von Joah-Mei.

    Joah-Mei schrieb am 03.05.2023 08:23:

    Mir stieß es auch gerade auf. Gerade die AfD wird mit Alice Weidel Homosexualität sicher nicht unter Strafe stellen. Aber so ist das leider in unserer Gesellschaft. Man setzt sich nicht mit der Realität auseinander sondern plappert nur irgendetwas nach und läßt sich von den Etablierten "verhetzen".

    Weidel ist nicht das Problem und auch nicht gemeint hier. Auch wenn ihr "Homophobie in der AfD egal ist".
    https://www.zdf.de/nachrichten/politik/alice-weidel-afd-homophobie-zdf-sommerinterview-100.html

    Ich hab damit z.B. gemeint, dass sich die AfD offen und direkt GEGEN eine Ehe für alle einsetzt, die wollen nur und ausschließlich heterosexuelle Ehen zulassen. AfD-Politiker Thomas Ehorn sprach in dem Zusammenhang vom "Volkstod" und will das auf jeden Fall verhindern. Und im AfD-Landtagswahlprogramm wurde gar Homosexualität als "unnatürlich", "ideologisch" und "pervers" bezeichnet.
    Und Andreas Gehlmann hat dann auch im Landtag offen dazu aufgerufen Schwule hierzulande wieder zu verhaften.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article156079820/Homosexuelle-ins-Gefaengnis-AfD-will-Protokoll-Korrektur.html

    Und die Partei hat da zwar über das angeblich falsche Protokoll gemeckert- angeblich ging es Gehlmann nur darum, dass man Homosexualität wieder so tabuisieren solle wie sie in Mahgreb tabuisiert wird - Die Partei hat sich aber bis heute nicht davon distanziert.

    Und ja: Es gibt viele Schwule und Lesben in der AfD - aber eben auch die AfD/Nazi Spacken, die sich offen homophob äußern.

    https://www.lsvd.de/de/ct/426-Die-Homophobie-der-AfD-eine-unberechenbare-Alternative

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  • Avatar von Quantium40
    • Quantium40

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    Antwort auf Re: Straftäter sollte man hier nicht in Anführungszeichen setzen! von szul.

    szul schrieb am 03.05.2023 09:43:

    Herr Wissing hat die Aktivisten offenbar pauschal als Straftäter bezeichnet, so wie du offenbar auch, obwohl sich nicht alle von ihnen irgendwo festkleben und nur einzeln bisher verurteilt wurden.

    Anstifter (§26 StGB) und Gehilfen (§27 StGB) sind nicht weniger kriminell als die Täter.
    Zudem deutet einiges darauf hin, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung (§129 StGB) handelt.

    Im Übrigen beschränken die Kriminellen sich ja nicht nur auf Nötigung durch Blockieren/Festkleben auf wichtigen Verkehrsrouten, sondern betätigen sich auch fleißig im Bereich Umweltverschmutzung, Sachbeschädigung bis hin zur teilweisen Zerstörung von Bauwerken, zu denen auch Straßen zählen (§305 StGB).

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    • szul

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

    Ein letzter Rest an Gewaltenteilung...

    Antwort auf Re: Straftäter sollte man hier nicht in Anführungszeichen setzen! von Quantium40.

    Quantium40 schrieb am 03.05.2023 20:47:

    szul schrieb am 03.05.2023 09:43:

    Herr Wissing hat die Aktivisten offenbar pauschal als Straftäter bezeichnet, so wie du offenbar auch, obwohl sich nicht alle von ihnen irgendwo festkleben und nur einzeln bisher verurteilt wurden.

    Anstifter (§26 StGB) und Gehilfen (§27 StGB) sind nicht weniger kriminell als die Täter.
    Zudem deutet einiges darauf hin, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung (§129 StGB) handelt.

    Im Übrigen beschränken die Kriminellen sich ja nicht nur auf Nötigung durch Blockieren/Festkleben auf wichtigen Verkehrsrouten, sondern betätigen sich auch fleißig im Bereich Umweltverschmutzung, Sachbeschädigung bis hin zur teilweisen Zerstörung von Bauwerken, zu denen auch Straßen zählen (§305 StGB).

    Deine Meinung in allen Ehren,
    aber das ändert nichts daran,
    dass in Deutschland Gerichte darüber zu urteilen haben,
    wer ein Straftäter ist und wer nicht.

    Und jemand wie Herr Wissing,
    der sowohl Teil der Exekutive als auch der Legislative ist
    (was schon schlimm genug ist),
    sollte sich wenigstens aus der Judikative heraushalten.

    Diesen letzten Rest der Gewaltenteilung
    wollen wir uns doch bitte erhalten.

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