Wir alle sollten darauf achten, daß wir dt. Bundesbürger nicht irgendwann mit Messer aufeinander losgehen.
Wenn das geschieht, dann können wir wirklich einpacken.
Nur so ein Gedanke
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Antwort auf Nur so ein Gedanke von ratwol22.
Es kann und wird mal passieren das solch ein Täter noch vor Ort von der Menge zu Brei geschlagen wird.
Bevor die Polizei zur Festnahme kommt wird er tot sein. -
Antwort auf Re: Nur so ein Gedanke von B34d.
Und die Presse schreibt dann hoffentlich etwas von Zivilcourage und nicht von Notwehrüberschreitung. Sonst sitzen am Ende die falschen Leute im Knast.
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Gibt ja diverse VTs dazu
Antwort auf Nur so ein Gedanke von ratwol22.
Gut an VTs besteht ganz generell kein Mangel, aber eine sagt dass bürgerkriegsartige Zustände gezielt herbeigeführt werden sollen um dann richtig die Fussfesseln anzuziehen und ein totalitäres Regime hochzuziehen.
Muss man nicht glauben aber es fällt schon schwer so viel ideologische Dummheit anzunehmen dass das alles einfach nur Zufall oder das Produkt eines ultranaiven Weltbildes ist.
Einen totalitären Staat bekommen wir per Salamitaktik sowieso, schon deshalb finde ich obige VT nicht so plausibel.
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Gaaaaanz dünnes Eis!
Antwort auf Re: Nur so ein Gedanke von Holzmichel1.
Holzmichel1 schrieb am 27.08.2024 07:59:
Und die Presse schreibt dann hoffentlich etwas von Zivilcourage und nicht von Notwehrüberschreitung. Sonst sitzen am Ende die falschen Leute im Knast.
Gaaaaanz dünnes Eis!
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Antwort auf Gaaaaanz dünnes Eis! von szul.
Ganz toll, du kannst also Gesetzestexte posten.
Fakt ist aber, wenn ein solcher Fall wie beschrieben eintritt, ist Notwehr (siehe dazu § 32 (1) StGB) eine Möglichkeit und prinzipjel geboten um (weiteren) Schaden abzuwenden.
Was eine Notwehrüberschreitung und die rechtlichen Konsequenzen dazu sind, überlasse ich dir zu ergründen.
Mir bei meinem Post zu unterstellen, ich würde Straftaten billigen, die aber in dem Fall gar keine sind, da sich der Täter eben über § 32 exculpieren kann was ich eben angegeben habe, grenzt an Verleumdung.Wie die Presse über solche Fälle beichtet, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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"... das solch ein Täter noch vor Ort von der Menge zu Brei geschlagen wird."
Antwort auf Re: Gaaaaanz dünnes Eis! von Holzmichel1.
Holzmichel1 schrieb am 27.08.2024 15:40:
Fakt ist aber, wenn ein solcher Fall wie beschrieben eintritt, ist Notwehr (siehe dazu § 32 (1) StGB) eine Möglichkeit und prinzipjel geboten um (weiteren) Schaden abzuwenden.
...
Mir bei meinem Post zu unterstellen, ich würde Straftaten billigen, die aber in dem Fall gar keine sind, da sich der Täter eben über § 32 exculpieren kann was ich eben angegeben habe, grenzt an Verleumdung.Was bitte soll an "Es kann und wird mal passieren das solch ein Täter noch vor Ort von der Menge zu Brei geschlagen wird." denn jetzt bitte noch Notwehr sein?
Du solltest deinen moralischen und juristischen Kompass mal ganz dringend nachjustieren! -
Re: "... das solch ein Täter noch vor Ort von der Menge zu Brei geschlagen wird.
Antwort auf "... das solch ein Täter noch vor Ort von der Menge zu Brei geschlagen wird." von szul.
Das nennt sich Notwehrüberschreitung. Habe ich bereits ausgeführt.
Lesen hilft.Übrigens: Mein Kompass funktioniert ausgezeichnet. Norden ist weiterhin oben.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.08.2024 10:26).