1. Wissenschaftliche Nachweise zu führen, ist auch nicht Aufgabe der Regierung.
2. Ansteckung erfolgt bei Corona in erster Linie über Tröpfcheninfektion. (Die Schmierinfektion spielt eine eher untergeordnete Rolle, die ist bei der Grippe eher eine Gefahr.) Für diesen Übertragungsweg müssen Sie sich in der Nähe einer infizierten Person befinden. Wenn man durch einen Lockdown Kontakte einschränkt, dann verhindert man daher Infektionen. Wer das leugnet, ist schon sehr dämlich. Die Frage ist hier nur, ob der Erfolg dieser Maßnahmen, den es zweifellos gibt, die Nachteile aufwiegt.
Re: Während Corona galten die Grundrechte nicht
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Vincent Stone
Während Corona galten die Grundrechte nicht
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TheCalyx
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alter Rentner
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- mi fhein Re: Während Corona galten die Grundrechte nicht
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tjfranz
Doch: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Art. 2 GG
- Iamweasel Re: Doch: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Art. 2 GG
- Robert_Windhager Re: Doch: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Art. 2 GG
- yamxs650 Re: Doch: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Art. 2 GG
- D. Nukem Re: Doch: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Art. 2 GG
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Übersterblichkeit
- p.Leon-asmus Re: Übersterblichkeit
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- Randle Patrick McMurphy Unser "Führer" sind lieb ...
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- unbekannter Benutzer Re: Während Corona galten die Grundrechte nicht
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TheCalyx
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