Tun die Leute ja auch. Soll ja z.B. noch Zeitgenossen geben, die die Erde für eine Scheibe halten.
Oder Politiker, die sogar das Aussprechen von Tatsachen unter Strafe stellen. Wenn z.B. jemand sagt, eine Transfrau sei ein biologischer Mann...
Tatsachen kann man schon auch widersprechen
-
Antwort auf Tatsachen kann man schon auch widersprechen von mi fhein.
mi fhein schrieb am 05.07.2024 15:33:
Tatsachen kann man schon auch widersprechen
Tatsachen kann man nicht widersprechen - nur Behauptungen.
Tun die Leute ja auch. Soll ja z.B. noch Zeitgenossen geben, die die Erde für eine Scheibe halten.
Wer das in einer Zeit der Aufklärung noch immer glaubt, dem hilft auch kein noch so wissenschaftlich fundierter Widerspruch, weshalb man ihn getrost im Himmelreich seines Glaubens glücklich verbleibend lassen kann.
Oder Politiker, die sogar das Aussprechen von Tatsachen unter Strafe stellen. Wenn z.B. jemand sagt, eine Transfrau sei ein biologischer Mann...
Nein, die Aussage ansich kann nicht bestraft werden. Nur der Umstand der Aussage: Als Zwischenruf in einer Bundestagsrede. Abgeordnete, die etwas zu sagen haben, können eine Reden anmelden, dann wird ihnen auch Redezeit zugeteilt. Die Meinungsäußerungen anderer Kollegen durch zügelloses Geplärre zu stören verstößt gegen die dortigen Regeln und wird sanktioniert, wenn es im Übermaß bzw. in kränkender Respektlosigkeit erfolgt.
-
Antwort auf Re: Tatsachen kann man schon auch widersprechen von Pearphidae.
Pearphidae schrieb am 05.07.2024 15:51:
mi fhein schrieb am 05.07.2024 15:33:
Tatsachen kann man schon auch widersprechen
Tatsachen kann man nicht widersprechen - nur Behauptungen.
Dann ist Ihre Aussage offensichtlich eine Behauptung.
-
Antwort auf Re: Tatsachen kann man schon auch widersprechen von Pearphidae.
Pearphidae schrieb am 05.07.2024 15:51:
Tatsachen kann man nicht widersprechen - nur Behauptungen.
Doch. Daß die Erde keine Scheibe ist, ist eine Tatsache.
Und ich kann dem widersprechen, indem ich sage, sie sei eine Scheibe.
Beweis erbracht, sie liegen falsch.Tun die Leute ja auch. Soll ja z.B. noch Zeitgenossen geben, die die Erde für eine Scheibe halten.
Wer das in einer Zeit der Aufklärung noch immer glaubt, dem hilft auch kein noch so wissenschaftlich fundierter Widerspruch, weshalb man ihn getrost im Himmelreich seines Glaubens glücklich verbleibend lassen kann.
Und?
Was hat das mit meiner Aussage oben zu tun?Nein, die Aussage ansich kann nicht bestraft werden.
Doch, kann sie.
Sie brauchen nur mal im "Selbstbestimmungsgesetz" nachschlagen, da steht es nämlich genau so drin. Die Strafen sind da sogar unverhältnismäßig hoch. -
Antwort auf Re: Tatsachen kann man schon auch widersprechen von mi fhein.
P.S. Die Welt ist alles, was der Fall ist
-
Antwort auf Re: Tatsachen kann man schon auch widersprechen von mi fhein.
mi fhein schrieb am 05.07.2024 16:32:
Pearphidae schrieb am 05.07.2024 15:51:
Tatsachen kann man nicht widersprechen - nur Behauptungen.
Doch. Daß die Erde keine Scheibe ist, ist eine Tatsache.
Und ich kann dem widersprechen, indem ich sage, sie sei eine Scheibe.
Beweis erbracht, sie liegen falsch.Tatsachen sind bewiesene Fakten, die allgemein anerkannt sind. Mit bloßer Behauptung, die Erde sei eine Scheibe, ist dem Fakt nicht wirksam widersprochen, sondern es wird lediglich eine widersprechende Behauptung aufgestellt.
Sie haben insofern recht, dass die reine Äußerung ein Widerspruch ist, allerdings ein rein verbaler, kein faktischer und es geht doch darum "Tatsachen" zu widersprechen. Ich weiß, das geht jetzt ein bisschen in die Tiefe des Sprachgebrauchs, denke aber schon, dass Sie dem folgen können.
Tun die Leute ja auch. Soll ja z.B. noch Zeitgenossen geben, die die Erde für eine Scheibe halten.
Wer das in einer Zeit der Aufklärung noch immer glaubt, dem hilft auch kein noch so wissenschaftlich fundierter Widerspruch, weshalb man ihn getrost im Himmelreich seines Glaubens glücklich verbleibend lassen kann.
Und?
Was hat das mit meiner Aussage oben zu tun?Mit dem Beispiel untermauerten Sie Ihre Aussage - der ich auch gar nicht widersprach, sondern lediglich anmerkte, dass es keinen Sinn hat, Scheiben-Gläubige aufklären zu wollen.
Nein, die Aussage ansich kann nicht bestraft werden.
Doch, kann sie.
Sie brauchen nur mal im "Selbstbestimmungsgesetz" nachschlagen, da steht es nämlich genau so drin. Die Strafen sind da sogar unverhältnismäßig hoch.Nope. Transsexuelle Personen haben lediglich ein Recht darauf, mit dem Geschlecht angesprochen zu werden, das sie formell-offiziell gewählt haben - sie können jedoch die Nennungs wahrheitsgemäßer Fakten zu ihrer Person nicht verhindern.
Bestraft wird lediglich, wenn eine Amtsperson oder ein Arzt etc. das biologische Geschlecht einer Person als Information an Dritte weiter gibt - also dessen Privatssphäre verletzt (Offenbarungsverbot).
Ein generelles Verbot des "Misgenderns" oder "Deadnamings" gibt es jedoch nicht. Ein wiederholtes oder besonders intensives Verhalten kann uunter Umständen allerdings als Mobbing oder Beleidigung mit verbaler Verletzungsabsicht gewertet und somit bestraft werden. Das kommt dann auf den Einzelfall an.
-
Antwort auf Re: Tatsachen kann man schon auch widersprechen von hdwinkel.
hdwinkel schrieb am 05.07.2024 16:15:
Pearphidae schrieb am 05.07.2024 15:51:
mi fhein schrieb am 05.07.2024 15:33:
Tatsachen kann man schon auch widersprechen
Tatsachen kann man nicht widersprechen - nur Behauptungen.
Dann ist Ihre Aussage offensichtlich eine Behauptung.
Na dann hier nochmal:
Tatsachen sind Fakten. Denen kann man zwar verbal behauptend widersprechen, allerdings ist dies wirkungslos, da es die Tatsache faktisch nicht entkräftet. -
Antwort auf Re: Tatsachen kann man schon auch widersprechen von Pearphidae.
Pearphidae schrieb am 05.07.2024 21:54:
hdwinkel schrieb am 05.07.2024 16:15:
Pearphidae schrieb am 05.07.2024 15:51:
mi fhein schrieb am 05.07.2024 15:33:
Tatsachen kann man schon auch widersprechen
Tatsachen kann man nicht widersprechen - nur Behauptungen.
Dann ist Ihre Aussage offensichtlich eine Behauptung.
Na dann hier nochmal:
Tatsachen sind Fakten. Denen kann man zwar verbal behauptend widersprechen, allerdings ist dies wirkungslos, da es die Tatsache faktisch nicht entkräftet.Das Problem hier ist, wer denn festlegt, was eine Tatsache ist. Die Mehrheit? Eine Tatsachenkommission?
Es gab im vorletzten Jahrhundert z.B. eine allgemein anerkannte Äthertheorie.
Heute nicht mehr, weil jemand dieser angeblichen Tatsache widersprochen hat. -
Antwort auf Re: Tatsachen kann man schon auch widersprechen von hdwinkel.
hdwinkel schrieb am 06.07.2024 06:32:
Pearphidae schrieb am 05.07.2024 21:54:
hdwinkel schrieb am 05.07.2024 16:15:
Pearphidae schrieb am 05.07.2024 15:51:
mi fhein schrieb am 05.07.2024 15:33:
Tatsachen kann man schon auch widersprechen
Tatsachen kann man nicht widersprechen - nur Behauptungen.
Dann ist Ihre Aussage offensichtlich eine Behauptung.
Na dann hier nochmal:
Tatsachen sind Fakten. Denen kann man zwar verbal behauptend widersprechen, allerdings ist dies wirkungslos, da es die Tatsache faktisch nicht entkräftet.Das Problem hier ist, wer denn festlegt, was eine Tatsache ist. Die Mehrheit? Eine Tatsachenkommission?
Es gab im vorletzten Jahrhundert z.B. eine allgemein anerkannte Äthertheorie.
Heute nicht mehr, weil jemand dieser angeblichen Tatsache widersprochen hat.Nun, die Äthertheorie war eben nur eine Theorie, der man so lange folgte, bis sie mit beweisenden Fakten widerlegt wurde - nicht einfach nur mit hohlen Sprüchen.
Auch die Behauptungen der Kirche über die Beschaffenheit und den Ursprung der Erde waren bloße Theorien. Irgendwann waren wissenschaftliche Beweise allerdings derart erdrückend, dass man auf die religöse Doktrin pfiff.