und die damit erstellten QR-Codes sind valide. Der Unterschied zur "echten" App ist der, dass man das Luca-System mit Datenmüll statt mit seinen persönlichen Daten füttert ohne dass das System das merkt. Auch eine Website zum erstellen der QR-Codes existiert bereits, die im Browser auf einem Mobil-Gerät der Luca-App 1:1 ähnlich sieht. Mann kann sogar die Browserumrandung verschwinden lassen.
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Ist das nicht Urkundenfälschung?
Antwort auf Die App existiert mittlerweile in mehreren Varianten als (funktionierender) Fake von ruti245.
Wenn ja wäre der Einsatz solcher Fake-Apps eine erhebliche Straftat.
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Nein
Antwort auf Ist das nicht Urkundenfälschung? von hgrg.
Das ist Notwehr.
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Re: Erst wenn Luca als Urkunde vorgeschrieben
Antwort auf Ist das nicht Urkundenfälschung? von hgrg.
hgrg schrieb am 30.04.2021 16:00:
Ist das nicht Urkundenfälschung?
Wenn ja wäre der Einsatz solcher Fake-Apps eine erhebliche Straftat.Erst wenn Luca als Urkunde vorgeschrieben ist bzw vom Staat anerkannt mit juristischer Wirkung.
Quacksalberei ist nicht verboten.