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  • vierzig Räuber

324 Beiträge seit 18.08.2015

Objektivierbarkeit

Als Problem bei der Anerkennung jeder Erkrankung/Behinderung sehe ich, wenn die Objektivierung der Diagnose nicht oder schwer möglich ist. Gerade wenn Rechtsansprüche (Versorgung bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsmidnerungsrente, Schwerbehinderung) daran hängen.
Reicht die Selbstwahrnehmung/Selbstbeschreibung der Symptome aus, dass der Einsatz öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist? Kann und will man denjenigen rechtlich anders stellen, der die ihm unter Sanktionsdruck abgezwungene Arbeit bei z.B.einer Zeitarbeitsfirma nicht mehr leisten kann, als den, der diese Arbeit wegen anderer krankhafter Erschöpfungszustände nicht leisten kann? Wie Unterscheidet man dann - wenn man es will - in der Diagnose den einen von dem anderen. Denn die Unterschiede in den Folgen sind erheblich. Der eine bekommt möglicherweise eine lebenslange Rente, der andere hat Probleme noch seine Grundsicherung zu erhalten.

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