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  • Aequis aequus

mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.2021

Mal ne (blöde) Frage...

... wenn ich mich 3 Wochen nach einer Boosterimpfung mit Omikron infiziere und dann den Genesenenstatus nach 3 Monaten verliere... gilt dann wieder der Booster? Oder ist der dann auch abgelaufen - ich meine geholfen hat er nicht wirklich?

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  • Avatar von Radio Controlled
    • Radio Controlled

    mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2007

    Re: Mal ne (blöde) Frage...--> *LOL*

    Antwort auf Mal ne (blöde) Frage... von Aequis aequus.

    Aequis aequus schrieb am 24.01.2022 07:48:

    ... wenn ich mich 3 Wochen nach einer Boosterimpfung mit Omikron infiziere und dann den Genesenenstatus nach 3 Monaten verliere... gilt dann wieder der Booster? Oder ist der dann auch abgelaufen - ich meine geholfen hat er nicht wirklich?

    Du glaubst das Forum hier ist der richtige Ort für so eine Frage :-D Was sagen denn deine Spaziergänger Kumpels dazu? Gibt doch sicher schon tonnenweise Meinungen...

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  • Avatar von Aequis aequus
    • Aequis aequus

    mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.2021

    Antwort auf Re: Mal ne (blöde) Frage...--> *LOL* von Radio Controlled.

    :-) ... hab was gefunden...

    Die dreimonatige Ablauffrist für Genesenennachweise gilt laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nur für Ungeimpfte. Für Personen, die doppelt geimpft und zusätzlich genesen sind, gilt die Ablauffrist nicht.

    ... aber das scheint mir auch veraltet... die doppelt Geimpften gelten ja nun als nur "grundimmunisiert"...

    Mir ist das alles zu esoterisch....

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  • Avatar von Great White Handkerchief
    • Great White Handkerchief

    mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.2005

    Antwort auf Re: Mal ne (blöde) Frage...--> *LOL* von Aequis aequus.

    Das ist das Problem mit solchen Verordnungen. Die werden im Schnellschuss rausgehauen und erst zu spät fallen die ganzen Spezialfälle auf.

    GWH

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  • Avatar von GordonHannes
    • GordonHannes

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

    Antwort auf Re: Mal ne (blöde) Frage...--> *LOL* von Aequis aequus.

    Aequis aequus schrieb am 24.01.2022 10:06:

    :-) ... hab was gefunden...

    Die dreimonatige Ablauffrist für Genesenennachweise gilt laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nur für Ungeimpfte. Für Personen, die doppelt geimpft und zusätzlich genesen sind, gilt die Ablauffrist nicht.

    ... aber das scheint mir auch veraltet... die doppelt Geimpften gelten ja nun als nur "grundimmunisiert"...

    Mir ist das alles zu esoterisch....

    Damit Du dem ganzen folgen könntest, müsste die Regierung wohl immer explizit dazusschrieben das gilt für den Erkenntnisstand mit der Variante XY.

    Nur für die meisten Menschen ist das halt auch ohne dass das explizit immer gesagt werden muss natürlich klar, deshalb spart man sich das.

    Natürlich wird alles ständig an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst und manche Bereiche hinken halt in den Anpassungen auch mal kurz hinterher.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.01.2022 14:08).

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  • Avatar von KillingTime
    • KillingTime

    mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2014

    Antwort auf Mal ne (blöde) Frage... von Aequis aequus.

    Aequis aequus schrieb am 24.01.2022 07:48:

    und dann den Genesenenstatus nach 3 Monaten verliere... gilt dann wieder der Booster?

    Kräht der Lauterbach früh einen Mist
    ändert sich der Impfstatus
    oder er bleibt wie er ist.

    (alte Coronaleugnerregel)

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