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Avatar von jungspund
  • jungspund

mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2002

Re: Ein paar Korrekturen für den Autor des Artikels

und marmelade als bezeichnung nur zulässig, wenn aus zitrusfrüchten hergestellt. könmte dank brexit mal weg, die regel.

konfitüre geht i.o., alles andere ist industriedreck.

mal ehrlich, eine tüte gelierzucker ist nicht teuer, obst zur saison auch nicht, gläser gibts gratis. das muss man nicht kaufen

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