Katzenbeisser schrieb am 21.04.2023 17:14:
Unfälle werden versehentlich begangen und es folgen durchaus Strafen.
Aber Blockaden werden bewußt herbeigeführt.
Die Polizei hat zur Feierabendstunde gerne mal die A7-Nord an der ersten Raststätte hinter Hamburg für Vollkontrollen dichtgemacht.
Der resultierende Stau ging bis zum Elbtunnel zurück.
Kann man Unfälle in diesem "künstlichen" Stau der Polizei als kausalem Verursacher anlasten?