Ansicht umschalten
Avatar von Pachyderme
  • Pachyderme

mehr als 1000 Beiträge seit 08.01.2004

Rechtsweg

"Wir werden gegen die geplante Errichtung der Anlagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Einstweilige Anordnung mit dem Ziel des vorläufigen Baustopps beantragen", erklärte Rechtsanwalt Reiner Geulen laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) am Freitag."

Ich kenne mich da nicht aus, jedoch, vor dem Hintergrund, dass relativ viele Klagen offenbar schlicht daran scheitern, dass der formale Rechtsweg nicht eingehalten wurde: müssen die nicht erst vor's Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht bevor sie vor's BVerwG dürfen?

Bewerten
- +

Bisher sind noch keine Antworten vorhanden, schreiben Sie die erste!

Ansicht umschalten