"Wir werden gegen die geplante Errichtung der Anlagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Einstweilige Anordnung mit dem Ziel des vorläufigen Baustopps beantragen", erklärte Rechtsanwalt Reiner Geulen laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) am Freitag."
Ich kenne mich da nicht aus, jedoch, vor dem Hintergrund, dass relativ viele Klagen offenbar schlicht daran scheitern, dass der formale Rechtsweg nicht eingehalten wurde: müssen die nicht erst vor's Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht bevor sie vor's BVerwG dürfen?