Der Mitarbeiter hat eine Gesunderhaltungspflicht - gegen die er verstößt.
Eine selbstverschuldete Dienstunfähigkeit - kann und sollte vom Lohn abgezogen werden.
D.h. am Montag morgen Dienstunfähigkeit ärztlich feststellen lassen - und nach Hause schicken.
Bei häufigerem Auftreten (Dokumentation!) eine Alkoholkrankheit feststellen und den Ma. zur Kur schicken. Das ganze 4 Jahre wieder und wieder wiederholen - und dann die Kündigung wegen schlechter Prognose und häufiger selbstverschuldeter Dienstunfähigkeit beim Arbeitsgericht gewinnen.
2 * schon so erlebt (nicht als Betroffenerer oder Vorgesetzter...).
Re: Was macht man mit...
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Ammerländer
Was macht man mit...
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Der nette Junge von nebenan
Re: Was macht man mit...
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Grober_Unfug
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Tafelsilber23
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- Grober_Unfug Re: Was macht man mit...
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Tafelsilber23
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Grober_Unfug
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Peaceful Maggy
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jungspund
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Peaceful Maggy
Das ist nur bedingt richtig
- jungspund Re: Das ist nur bedingt richtig
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jungspund
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Der nette Junge von nebenan
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