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  • Grober_Unfug

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2003

Re: Was macht man mit...

Der Mitarbeiter hat eine Gesunderhaltungspflicht - gegen die er verstößt.
Eine selbstverschuldete Dienstunfähigkeit - kann und sollte vom Lohn abgezogen werden.
D.h. am Montag morgen Dienstunfähigkeit ärztlich feststellen lassen - und nach Hause schicken.
Bei häufigerem Auftreten (Dokumentation!) eine Alkoholkrankheit feststellen und den Ma. zur Kur schicken. Das ganze 4 Jahre wieder und wieder wiederholen - und dann die Kündigung wegen schlechter Prognose und häufiger selbstverschuldeter Dienstunfähigkeit beim Arbeitsgericht gewinnen.
2 * schon so erlebt (nicht als Betroffenerer oder Vorgesetzter...).

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  1. - Ammerländer -10 Was macht man mit...
    1. Der nette Junge von nebenan   Re: Was macht man mit...
      1. Grober_Unfug   Re: Was macht man mit...
        1. Tafelsilber23   Re: Was macht man mit...
          1. Grober_Unfug   Re: Was macht man mit...
    2. Peaceful Maggy   Re: Was macht man mit...
      1. jungspund   Re: Was macht man mit...
        1. Peaceful Maggy -70 Das ist nur bedingt richtig
          1. jungspund   Re: Das ist nur bedingt richtig
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