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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Sondervermögen = Sonderschulden oder doch "budgetflüchtige Ausgaben"?

Der Rechnungshof nennt die Schulden nicht euphemistisch „Sondervermögen“, sondern „budgetflüchtige Ausgaben“, die in ihrer Finanzierung das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel gefährdeten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.09.2023 16:02).

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