Haschpappi schrieb am 05.09.2023 16:00:
Der Rechnungshof nennt die Schulden nicht euphemistisch „Sondervermögen“, sondern „budgetflüchtige Ausgaben“, die in ihrer Finanzierung das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel gefährdeten.
Es wäre ja schön, wenn der Staat für die Sondervermögen Zinsen bekommen würde statt sie zahlen zu müssen.