Ich zitiere hier einfach mal, was jeder Kaufmann in der Ausbildung lernen und jeder Unternehmer beachten muss:
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit: Die Geschäftsvorfälle müssen tatsächlich stattgefunden haben und objektiv aus den Büchern hergeleitet werden können.
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Buchführung muss klar und übersichtlich durchgeführt werden, sodass auch sachverständige Dritte dies nachvollziehen können.
Grundsatz der Einzelbewertung: Alle Vermögensgegenstände müssen einzeln bewertet werden. Gruppenbewertungen werden aber in bestimmten Fällen zugelassen.
Grundsatz der Vollständigkeit: Die Buchführung muss vollständig, dh. lückenlos sein.
Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und chronologisch verbucht werden.
Grundsatz der Sicherheit: Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß archiviert werden.
Belegprinzip: Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen.
Es soll nun jeder für sich beantworten, ob die Bundesregierung selbst diesen Grundsätzen folgt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.09.2023 17:40).