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169 Beiträge seit 15.03.2023

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung:

Ich zitiere hier einfach mal, was jeder Kaufmann in der Ausbildung lernen und jeder Unternehmer beachten muss:

Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit: Die Geschäftsvorfälle müssen tatsächlich stattgefunden haben und objektiv aus den Büchern hergeleitet werden können.

Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Buchführung muss klar und übersichtlich durchgeführt werden, sodass auch sachverständige Dritte dies nachvollziehen können.

Grundsatz der Einzelbewertung: Alle Vermögensgegenstände müssen einzeln bewertet werden. Gruppenbewertungen werden aber in bestimmten Fällen zugelassen.

Grundsatz der Vollständigkeit: Die Buchführung muss vollständig, dh. lückenlos sein.

Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und chronologisch verbucht werden.

Grundsatz der Sicherheit: Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß archiviert werden.

Belegprinzip: Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen.

Es soll nun jeder für sich beantworten, ob die Bundesregierung selbst diesen Grundsätzen folgt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.09.2023 17:40).

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