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  • Jörg Maaß

977 Beiträge seit 25.04.2002

Die Ukraine befindet sich im Krieg

Wie der Autor ja schon ohne fremde Hilfe herausgefunden hat, befindet sich die Ukraine im Krieg mit Russland, das die Ukraine seit 2014 immer wieder mit Krieg überzogen hat. Die Charta der Vereinten Nationen räumt jedem angegriffenen Staat das Recht zur Selbstverteidigung ein und die UN-Vollversammlung hat dies für die Ukraine ausdrücklich bestätigt. Wie auch dem Autor klar sein dürfte, kann ein Staat in einem solchen Fall nicht jeden Mitbürger nach seiner Meinung und seinen Befindlichkeiten fragen, sondern muss die Verteidigung des Staatsgebietes organisieren und darf dafür, auch in der Bundesrepublik (siehe Art. 12a GG), in die Freiheitsrechte seiner Bürger eingreifen und sie zum Wehrdienst verpflichten. Nichts anderes macht die Ukraine. In diesem Zusammenhang zu insinuieren, dass damit die Menschenrechte der ukrainischen Bürger verletzt würden, wie der Autor es macht, ist hanebüchen und weltfremd, und das ist noch milde ausgedrückt.

Auch der Hinweis auf Artikel 4 GG, das in der Ukraine keine Geltung hat (auch wenn der Autor das bedauern mag), führt hier nicht weiter, denn Art. 12a GG (1),(3) und (6) sagen ganz klar:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

Auch in der Bundesrepublik würde also, wenn sie sich denn im Verteidigungsfall befinden würde, nicht anders gehandelt werden als in der Ukraine, und zwar zu recht. Das Selbsterhaltungsrecht der staatlichen Gemeinschaft geht dem Selbsterhaltungsrecht des Individuums immer vor, denn andernfalls gäbe es keine Staaten, sondern nur Mobs. Ob dem Autor das lieber wäre, sollte er vielleicht erklären, bevor er solche Artikel verfasst.

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    Antwort auf Die Ukraine befindet sich im Krieg von Jörg Maaß.

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    • w-j-s

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    Antwort auf Gesperrter Beitrag von -.

    Unterschiedliche Jurisdiktionen können das Recht auf Kriegsdienstverweigerung unterschiedlich sehen.

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    • Jörg Maaß

    977 Beiträge seit 25.04.2002

    Antwort auf Gesperrter Beitrag von -.

    Wenn Du mich und das Grundgesetz schon zitierst, dann bitte vollständig, denn Du hast Absatz 1 des Art. 12a GG vergessen oder übersehen:

    (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

    Rate mal, was passieren würde, wenn die Bundesrepublik sich im Verteidigungsfall befinden würde. Wohin würden Männer ab 18 Jahren wohl verpflichtet werden? Kleiner Tipp: Bestimmt nicht zum Omakuscheln im Altersheim oder zum Plätzchenbacken beim Winterhilfswerk! Und Du kannst darauf wetten, dass es mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ganz schnell vorbei wäre, wenn Not am Mann wäre, was in der Ukraine der Fall ist.

    Insofern, und weil, wie ein Poster ja schon angemerkt hat, das Grundgesetz in der Ukraine nicht gilt, ist Dein Einwand belanglos und hat nicht mit der Situation in der Ukraine zu tun.

    Fakt bleibt: Die Ukraine wurde völkerrechtswidrig angegriffen, darf sich verteidigen und dazu auch die Freiheitsrechte ihrer Bürger einschränken, ohne dass das ein Eingriff in die Menschenrechte wäre.

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    Antwort auf Re: Die Ukraine befindet sich im Krieg von w-j-s.

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    Antwort auf Re: Die Ukraine befindet sich im Krieg von Jörg Maaß.

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  • Avatar von Sailor 1971
    • Sailor 1971

    117 Beiträge seit 07.02.2022

    Antwort auf Die Ukraine befindet sich im Krieg von Jörg Maaß.

    Offenbar können Sie zitieren, aber nicht lesen. Ich helfe Ihnen mal, weil Sie die fremde Hilfe ganz offensichtlich brauchen:

    (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
    (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
    (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
    (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

    Kurzum: Auch im Verteidigungsfall würde bei uns - anders als in der Ukraine - niemand zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden (und schon gar nicht nach 5tägiger Ausbildung an die Front geschickt werden).

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  • Avatar von HerrMüller (a8b5c8c8)
    • HerrMüller (a8b5c8c8)

    362 Beiträge seit 19.05.2023

    Unerheblich

    Antwort auf Re: Die Ukraine befindet sich im Krieg von Jörg Maaß.

    Insofern, und weil, wie ein Poster ja schon angemerkt hat, das Grundgesetz in der Ukraine nicht gilt, ist

    Es handelt sich nach allgemeiner Auffassung dabei um ein sog Menschenrecht, auch wenn es derzeit in dem Zusammenhang nur Staatsbürger schützt.

    Und Menschenrechte gestehen wir allen Menschen zu, insofern jedenfalls, das wir Menschheitsverbrecher bei ihren Verbrechen nicht unterstützen (dürfen). Bei Russland klappt das schon ganz gut.

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  • Avatar von schmusi
    • schmusi

    248 Beiträge seit 05.07.2016

    Grundsätzlich gilt die Rechtmäßigkeit der Wehrpflicht nicht...

    Antwort auf Die Ukraine befindet sich im Krieg von Jörg Maaß.

    .. wenn schon die Entscheidung, einen Verteidigungskrieg zu führen, nicht rechtmäßig war.
    Einen (Verteidigungs-)Krieg darf man ethisch betrachtet nur dann führen, wenn es keine andere Möglichkeit einer friedlichen Beilegung gibt und wenn das Kriegsziel realistisch erreicht werden kann.

    Beides ist hier nicht gegeben:
    1. Die Ukraine hätte sich längst mit Russland friedlich einigen können (siehe Verhandlungen im März '22) und sie könnte es noch immer.
    Politische und und territoriale Zugeständnisse sind kein hinreichender Grund, derart viele Menschenleben zu verheizen und am Ende eine komplett zerstörte Ukraine in Kauf zu nehmen.

    2. Die Ukraine kann nicht gewinnen, da sie zahlenmäßig unterlegen ist.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.08.2023 20:13).

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  • Avatar von Sailor 1971
    • Sailor 1971

    117 Beiträge seit 07.02.2022

    Antwort auf Re: Die Ukraine befindet sich im Krieg von Jörg Maaß.

    Offensichtlich ist Ihnen nicht beizubringen, dass Art. 12a GG Regelungen zu Friedenszeiten und zum Verteidigungsfall trifft (obwohl, soweit der deutschen Sprache mächtig, Sie ja nur lesen müssten, was Sie zitieren) und das Art. 4 Abs. 3 GG Regelungen für den Kriegsdienst trifft.

    Schlussendlich verlassen die endgültig die Ebene, auf der ein sinnvoller Diskurs möglich ist, wenn Sie Regelungen der deutschen Verfassung für den Verteidigungsfall als obsolet im Verteidigungsfall erklären und den deutschen Staat unterstellen, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Ungeheuerlich.

    Das dass GG in der Ukraine gilt, hat entgegen Ihren Unterstellungen auch niemand behauptet. Wohl aber, dass die Regelung in Art. 4 Abs. 3 GG (Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen) von der UN-Menschenrechtskommission, dem Europäische Parlament, dem Europarat sowie KSZE/OSZE in Resolutionen und Empfehlungen das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen befürwortet (https://wissenschaft-und-frieden.de/artikel/kriegsdienstverweigerung-in-der-eu-und-den-beitrittslaendern/#fntxt11). Wenn ich es richtig verfolgt habe, strebt die Ukraine in die EU.

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