Gerd Wiesler schrieb am 27.01.2024 22:15:
foobar schrieb am 27.01.2024 16:59:
Die Ukraine muß sich schließlich gegen den russischen Angriff wehren dürfen.
Ob das nun eine Iris-T oder Patriot oder ganz was anderes war, spielt keine Rolle. Falls es die Ukraine überhaupt war.
Die versuchte Landung auf einem Flugplatz in RU hat bitte was mit einer militärischen Aktion oder einem Angriff zu tun?
Ein Militärflugzeug ist ein militärisches Ziel, z.B. weil es Nachschub transportieren kann. Als angegriffener Staat hat die Ukraine das Recht, zur eigenen Verteidigung militärische Ziele in Russland anzugreifen, z.B. um Nachschublinien zu unterbrechen. Das ist alles vom Völkerrecht gedeckt.