Schon mal was von den 2+4 Verträgen gehört,
vieleicht auch gelesen,
aber garantiert nicht verstanden.
Zumindest der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist sich nicht sicher ob die 2+4 Verträge einem Friedensvertrag entsprechen:
2. Zwei-plus-Vier-Vertrag kein Friedensvertrag
Die Literatur ist – soweit ersichtlich – der Ansicht, es handele sich bei dem Zwei-plus-Vier-Vertrag zwar nicht um einen Friedensvertrag im herkömmlichen Sinne, er ersetze
einen solchen jedoch.
So ist nach Raap der Zwei-plus-Vier-Vertrag weder Friedensvertrag noch friedensvertragliche Regelung.
Auch nach Auffassung von Blumenwitz (Anlage 1) unterscheidet sich der Vertrag
maßgeblich von dem allgemeinen Muster der nach 1945 geschlossenen Friedensverträge.
Gornig (Anlage 2) ist der Ansicht, es handele sich beim Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht
um einen Friedensvertrag, obwohl er der Bezeichnung und der Präambel nach die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland darstellt. Der Vertrag unterscheide sich schon inhaltlich von einem Friedensvertrag, der in der Regel alle durch einen Krieg entstandenen Rechtsprobleme einer Regelung zuzuführen versucht.
Stern (Anlage 4) merkt an, der Vertrag sei zwar nicht als Friedensvertrag konzipiert,
enthalte aber zugleich Bestandteile eines Friedensvertrages und wolle eine „Friedensordnung in Europa“ sichern, wie die Präambel mehrfach betont.
etc. pp.
https://www.bundestag.de/resource/blob/579362/47b6ac2d55fcb4c12dfcce3cedc0e7d0/WD-2-149-07-pdf-data.pdf
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