Demnach ist die vom Autor gescholtene Um-Firmierung (re-Labeling) des Wortes Spaziergang eine legitime Nutzung unseres Rechtssystems.
es ist vor allem auch der Gegenpart zum fast identischen Vorgehen der Landesregierungen, die mit der inzwischen 15. Verordnung, die auch schon wieder 3 Änderungsverordnungen mitschleppt (wir sind damit in 2 Jahren bei über 30 Anpassungen!), praktisch ganz einfach den Rechtsweg umgeht, indem zwar jeder - und sogar erfolgreich - dagegen klagen kann, das aber bedeutungs- und wertlos ist, da zum Zeitpunkt der Entscheidung längst eine neue Verordnung erlassen wurde und die beklagte gar nicht mehr gilt. Würde man die gleichen Maßstäbe ansetzen, wie beim vorbeugenden Verbot von Versammlungen, müßte man das Erlassen einer neuen Verordnung ebenfalls mit dem Anscheinsbeweis unterbinden, daß diese möglicherweise rechtswidrig sein wird. Aber wie immer: quod licet iovi non licet bovi