Koinobori schrieb am 10.01.2022 19:45:
Sikkimoto schrieb am 09.01.2022 09:18:
Haltung wäre die Demo als Demo durchzuführen - trotz Verbot. Würde man es dann noch schaffen während der Demo die bestehenden Hygieneauflagen einzuhalten würde man beweisen dass ein Verbot unnötig und damit willkürlich wäre. Gegen eventuell gesetzeswidrige Behördenanordnungen wäre Klage zu erheben.
Du verwechselst Haltung mit Dummheit.
Eine verbotene Demo durchzuführen bedeutet für denjenigen, der die Demo angemeldet hatte, hohe Geldstrafen und viel Ärger. Und zwar mit dem Ziel den betreffenden Bürger abzuschrecken.
Sich nicht abschrecken zu lassen und trotzdem nicht zu riskieren in die Mühlen dieser Justiz zu geraten - DAS ist der Trick.Erstens ist das kein Etikettenschwindel, sondern die bewusste Ausnutzung des (geringen) Freiraums, der uns aktuell noch bleibt. Und zweitens bedarf es bekanntlich bei Spaziergängen keiner "Hygieneauflagen", ebenso wenig wie bei verkaufsoffenen Samstagen.
Das stimmt eben einfach nicht. Die "Spaziergänge" sind keine Spaziergänge, da könnt ihr euch winden wir ihr wollt. Seine Demo "Spaziergang" zu nennen befreit nicht von Hygieneauflagen (das wird von der Staatsmacht auch klar kommuniziert). Es schützt auch nicht vor Geldstrafen oder anderen Konsequenzen. Das reden sich die Flachdenker zwar ein, es entspricht aber einfach nicht der Realität. Wenn du mir nicht glaubst: Macht nichts. Wir brauchen nur abwarten und sehen was passiert.
Es gibt in Deutschland eine lange Tradition illegaler Proteste. Zuletzt im Hambi, dann die Blockaden der Castor-Transporte, Ende Gelände usw. Natürlich ist sowas grundsätzlich möglich, die entsprechende Organisation und Disziplin vorausgesetzt. Dafür muss man sich nicht lächerlich machen und behaupten man würde spazieren.