Sikkimoto schrieb am 09.01.2022 09:18:
Haltung wäre die Demo als Demo durchzuführen - trotz Verbot. Würde man es dann noch schaffen während der Demo die bestehenden Hygieneauflagen einzuhalten würde man beweisen dass ein Verbot unnötig und damit willkürlich wäre. Gegen eventuell gesetzeswidrige Behördenanordnungen wäre Klage zu erheben.
Du verwechselst Haltung mit Dummheit.
Eine verbotene Demo durchzuführen bedeutet für denjenigen, der die Demo angemeldet hatte, hohe Geldstrafen und viel Ärger. Und zwar mit dem Ziel den betreffenden Bürger abzuschrecken.
Sich nicht abschrecken zu lassen und trotzdem nicht zu riskieren in die Mühlen dieser Justiz zu geraten - DAS ist der Trick.
Was man stattdessen tut:
Man beugt sich dem Verbot zum Schein indem man einen lahmen Etikettenschwindel versucht. Dann wundert man sich, dass man mit dem Schwindel nicht durchkommt. Man pfeift auf alle Hygieneauflagen um zu beweisen dass die Anordnung gerechtfertigt war.
Erstens ist das kein Etikettenschwindel, sondern die bewusste Ausnutzung des (geringen) Freiraums, der uns aktuell noch bleibt. Und zweitens bedarf es bekanntlich bei Spaziergängen keiner "Hygieneauflagen", ebenso wenig wie bei verkaufsoffenen Samstagen.